Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
TUNER 600
Erstellt/Überarbeitet am:
29.06.17 Version : 3.0
Ref.Nr.:
BDS000269_4_20170629 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000269_20130702
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
Klassifizierung gemäß Verordnung EG Nr 1272/2008
Physikalisch:
Aerosole, Kategorie 1
Extrem entzündbares Aerosol.
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
Klassifikation auf der Basis von Prüfdaten.
Gesundheit:
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
Verursacht Hautreizungen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
Umwelt:
Gewässergefährdend, chronische Kategorie 2
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Klassifikation basierend auf Berechnungsmethode.
2.2. Kennzeichnungselemente
Etikettierung gemäß Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Produktidentifikator:
Enthält:
Kohlenwasserstoffe
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H222 : Extrem entzündbares Aerosol.
H229 : Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H315 : Verursacht Hautreizungen.
H336 : Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 : Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P102 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 : Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und
anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 : Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 : Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P261 : Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271 : Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P410/412 : Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über
50°C/122°F aussetzen.
P501-2 : Inhalt/Behälter an genehmigte Sondermüllsammelstelle zuführen.
Ergänzende
Gefahreninformationen:
Keine
Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über
Detergenzien:
aliphatische Kohlenwasserstoffe
> 30 %
2.3. Sonstige Gefahren