Certifications 2

Verordnung (EU) 2019/1021 zu persistenten organischen Schadstoffen (Neuauflage), in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3 in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Verordnung (EG) Nr. 166/2006 Anhang II Europäisches Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister, in der
geänderten Fassung
Kohlendioxid (CAS 124-38-9)
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(10) Kandidatenliste in der derzeit durch die ECHA veröffentlichten
Form
Nicht eingetragen.
Zulassungen
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in der geänderten
Fassung
Nicht eingetragen.
Beschränkungen für die Verwendung
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XVII Stoffe, die für das Inverkehrbringen und die Verwendung der
Zulassungspflicht unterliegen
Nicht eingetragen.
Richtlinie 2004/37/EG: Über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene am
Arbeitsplatz, in der geänderten Fassung
Nicht eingetragen.
Andere EU Vorschriften
Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, in der geänderten
Fassung
Pentan (CAS 109-66-0)
Einstufung und Kennzeichnung des Produkts gemäß der (EG) Richtlinie 1272/2008 (CLP) in der
geänderten Fassung. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen (EG) Verordnung Nr.
1907/2006, in der geänderten Fassung.
Andere Verordnungen
Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die nationalen Vorschriften gemäß der Richtlinie 98/24/EWG
in der geänderten Form zu befolgen.
Nationale Vorschriften
Schweiz. Pläne 1A-3B der Stoffe unterliegen der ChKV, Verordnung über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und
militärischer Verwendungsmöglichkeit (ChKV)
Nicht eingetragen.
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Ein oder mehrere Bestandteile des Gemischs sind nicht im EINECS- oder ELINCS-Register
enthalten.
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Liste der Abkürzungen
ADN: Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen.
ADR: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
CAS: Chemical Abstracts Service.
Obergrenze: Oberer Grenzwert für kurzfristige Exposition.
CEN: Europäisches Komitee für Normung.
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
GWP: Klimawirksamkeit.
IATA: Internationaler Luftverkehrsverband.
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung
gefährlicher Chemikalien als Massengut.
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: VIDEO 90 - Kontakt chemie - Europe
BDS000270AE Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 08-März-2022
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