Certifications 2

Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den folgenden Gesetzen, Verordnungen und Standards:
Gesetz zur Abfallbewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfall vom 13. Juni 2013
Verordnung des Gesundheitsministers vom 11. Juni 2012 über die Kategorien der gefährlichen
Stoffe und gefährlichen Zubereitungen, deren Verpackungen mit kindergesicherten Verschlüssen
und einem tastbaren Gefahrenhinweis ausgestattet werden
VERORDNUNG DES GESUNDHEITSMINISTERS vom 2. Februar 2011 über Prüfung und
Messung gesundheitsschädlicher Faktoren im Arbeitsumfeld
Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik vom 6. Juni, 2014. Zu höchstzulässigen
Konzentrationen und Intensitäten schädlicher Faktoren am Arbeitsplatz (Gesetzblatt 2014, Nr. 817
)
Gemeinsamer Erlass Nr. 25/2000 (Anhang 2) über Chemische Sicherheit am Arbeitsplatz:
Zulässige Grenzwerte der Biologischen Expositions (Wirkungs-)indizes Erlass-Nr. 25/2000. (IX.
30) EüM-SzCsM des Gesundheitsministers und Ministers für Soziales und Familien über die
Chemikaliensicherheit bei der Arbeit
GesetzNr 93 von 1993 zur Sicherheit im Labor (1993.évi XCIII.), in der geänderten Fassung
Regierungserlass Nr. 220 aus 2004 (VII. 21.) zu Richtlinien über den Schutz der Qualität von
Oberflächengewässer
Regierungserlass Nr. 98/2001 (VI. 15.) über die Bedingungen für Tätigkeiten bezüglich
gefährlichen Abfalls und Erlass-Nr. 16/2001 (VII. 18.) des des Umweltministers über die
Registrierung von Abfällen
Öffentliches Gesetz Nr. XXV aus 2000 über Chemikaliensicherheit und Anwendungserlass Nr.
44/2000. (XII.27.) EüM [des Gesundheitsministers]
Beim Arbeiten mit Chemikalien sind die nationalen Vorschriften gemäß der Richtlinie 98/24/EWG
in der geänderten Form zu befolgen.
Nationale Vorschriften
Schweiz. Pläne 1A-3B der Stoffe unterliegen der ChKV, Verordnung über die Kontrolle von Chemikalien mit ziviler und
militärischer Verwendungsmöglichkeit (ChKV)
Nicht eingetragen.
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Ein oder mehrere Bestandteile des Gemischs sind nicht im EINECS- oder ELINCS-Register
enthalten.
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Liste der Abkürzungen
ADN: Europäisches Übereinkommen über die Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
Binnenwasserstraßen.
ADR: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf
der Straße.
ATE: Schätzwert der akuten Toxizität gemäß der VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 (CLP).
CAS: Chemical Abstracts Service.
Obergrenze: Oberer Grenzwert für kurzfristige Exposition.
CEN: Europäisches Komitee für Normung.
CLP: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 zur
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
GWP: Klimawirksamkeit.
IATA: Internationaler Luftverkehrsverband.
IBC-Code: Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung
gefährlicher Chemikalien als Massengut.
IMDG: Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen.
MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration - DFG).
MARPOL: Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe .
PBT: Persistent, bioakkumulativ und toxisch.
REACH: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
(VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und
Beschränkung chemischer Stoffe).
RID: Règlement International concernant le transport de marchandises dangereuses par chemin
de fer (Regulations concerning the international carriage of dangerous goods by rail (Verordnung
für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)).
RID: Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter.
STEL: Kurzzeitexpositionsgrenze.
TLV: Grenzschwellenwert.
TWA: Time Weighted Average (Zeitgewichteter Mittelwert).
VOC: Flüchtige organische Verbindungen.
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar.
STEL: Short-term Exposure Limit (Kurzzeitgrenzwert).
Steht nicht zur Verfügung.
Referenzen
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: Drucker 66 - Kontakt chemie - Europe
BDS001415AE Versionsnummer: 01 Ausgabedatum: 28-Mai-2021
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