Certifications 2

Biologische Grenzwerte
Schweiz. BAT-Werte (Biologische Grenzwerte am Arbeitsplatz gemäß SUVA)
WertKomponenten Determinante Probekörpe
r
Probenahmezeitp
unkt
25 mg/l Azetonartig Urin
*
2-Propanol;
Isopropylalkohol;
Isopropanol (CAS 67-63-0)
25 mg/l Azetonartig Blut
*
* - Details zur Probenentnahme finden Sie im Quellendokument.
Standardüberwachungsverfahren befolgen.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (Derived No Effect Level, DNEL)
Arbeiter
HinweiseBewertungsfaktorWertKomponenten
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol (CAS 67-63-0)
Langfristig, systemisch, dermal 1888 mg/kg KG/Tag
Langfristig, systemisch, inhalativ 1500 mg/m3
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclisch, < 5% n-Hexan (CAS EC921-024-6)
Langfristig, systemisch, dermal 773 mg/kg KG/Tag
Langfristig, systemisch, inhalativ 2035 mg/m3
Gesamtbevölkerung
HinweiseBewertungsfaktorWertKomponenten
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol (CAS 67-63-0)
Langfristig, systemisch, dermal 2 Toxizität bei wiederholter
Verabreichung
319 mg/kg KG/Tag
Langfristig, systemisch, inhalativ 2 Toxizität bei wiederholter
Verabreichung
89 mg/m3
Langfristig, systemisch, oral 2 Toxizität bei wiederholter
Verabreichung
26 mg/kg KG/Tag
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane, Isoalkane, cyclisch, < 5% n-Hexan (CAS EC921-024-6)
Langfristig, systemisch, dermal 699 mg/kg KG/Tag
Langfristig, systemisch, inhalativ 608 mg/m3
Langfristig, systemisch, oral 699 mg/kg KG/Tag
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentrationen (PNECs)
Komponenten
2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol (CAS 67-63-0)
Boden
Wert
28 mg/kg
Bewertungsfaktor Hinweise
Sediment (Süßwasser) 552 mg/kg
Sekundäre Vergiftung 160 mg/kg 30 Oral
Süßwasser 140,9 mg/l 1
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Gute allgemeine Lüftung. Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden.
Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme oder andere bauliche Maßnahmen zur
Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen
Belastungsgrenzen zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die
Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten. Augendusche und
Sicherheitsdusche bereitstellen.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung muss
in Übereinstimmung mit den geltenden CEN-Normen und nach Absprache mit dem Lieferanten für
persönliche Schutzausrüstung gewählt werden.
Allgemeine Angaben
Sicherheitsbrille mit Seitenschutz (oder Korbbrille) und Gesichtsschutz tragen. Augenschutz
entsprechend DIN EN 166 tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374) tragen. Die
Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des Produkteinsatzes sein. Ist
der Produkteinsatz länger als die Durchbruchzeit, sollten die Handschuhe nach entsprechender
Einsatzzeit getauscht werden. Bei Vollkontakt: Handschuhmaterial: Nitril. Handschuhe mit einer
Durchbruchzeit von 480 Minuten verwenden. Mindestdicke der Handschuhe 0.38 mm.
- Handschutz
Geeignete chemikalienbeständige Kleidung tragen.
- Sonstige
Schutzmaßnahmen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Atemschutzgerät mit Chemikalienfiltern
gegen organische Dämpfe, Vollmaske. (Filtertyp AX)
Atemschutz
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: Drucker 66 - Kontakt chemie - Europe
BDS001415AE Versionsnummer: 1,1 Überarbeitet am: 24-März-2022 Ausgabedatum: 28-Mai-2021
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