Certifications 2

Süßwasser 0,78 mg/l 10
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Gute allgemeine Lüftung. Lüftungsgrad muss an die Bedingungen angepasst werden.
Gegebenenfalls Prozesskammern, örtliche Abluftsysteme oder andere bauliche Maßnahmen zur
Kontrolle der Konzentrationen in der Luft einsetzen, um diese unterhalb der empfohlenen
Belastungsgrenzen zu halten. Wenn keine Expositionsgrenzen festgesetzt wurden, die
Konzentrationen in der Luft auf einem akzeptierbaren Niveau halten. Augenduschstation
bereitstellen.
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. Persönliche Schutzausrüstung muss
in Übereinstimmung mit den geltenden CEN-Normen und nach Absprache mit dem Lieferanten für
persönliche Schutzausrüstung gewählt werden.
Allgemeine Angaben
Sicherheitsbrille mit Seitenschutz (oder Schutzbrille) tragen. Augenschutz entsprechend DIN EN
166 tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Hautschutz
Bei der Verarbeitung Handschuhe zum Schutz vor chemikalien (Norm EN 374) tragen. Die
Durchbruchzeit der Handschuhe sollte länger als die Gesamtdauer des Produkteinsatzes sein. Ist
der Produkteinsatz länger als die Durchbruchzeit, sollten die Handschuhe nach entsprechender
Einsatzzeit getauscht werden. Es werden Nitrilhandschuhe empfohlen. Geeignete
Schutzhandschuhe werden vom Handschuhlieferanten empfohlen.
- Handschutz
Steht nicht zur Verfügung.
- Sonstige
Schutzmaßnahmen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Atemschutzgerät mit Chemikalienfiltern
gegen organische Dämpfe, Vollmaske. (Filtertyp A)
Atemschutz
Geeignete Hitzeschutzkleidung tragen, falls nötig.
Thermische Gefahren
Bei der Arbeit nicht rauchen. Immer gute persönliche Hygiene einhalten, z. B Waschen nach der
Handhabung des Materials und vor dem Essen, Trinken und/oder Rauchen. Arbeitskleidung und
Schutzausrüstung regelmäßig waschen, um Kontaminationen zu entfernen.
Hygienemaßnahmen
Die Emissionen von der Lüftung oder der Prozessausrüstung sollten überprüft werden, um
sicherzustellen, dass sie die Umweltschutzbestimmungen einhalten. Abluftwäscher, Filter oder
technische Änderungen an der Prozessausrüstung sind unter Umständen erforderlich, um die
Emissionen auf ein zulässiges Maß abzusenken.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Flüssigkeit.
Aggregatzustand
Aerosol
Form
Schwarz.
Farbe
Alcohol.
Geruch
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
-88,5 °C (-127,3 °F) geschätzt
Siedepunkt oder Siedebeginn
und Siedebereich
82 °C (179,6 °F)
Steht nicht zur Verfügung.
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen
Explosionsgrenze – untere
(%)
2,5 % geschätzt
Explosionsgrenze – obere
(%)
12 % geschätzt
Flammpunkt
< 21,0 °C (< 69,8 °F)
Selbstentzündungstemperatur
> 200 °C (> 392 °F)
Zersetzungstemperatur
Steht nicht zur Verfügung.
pH-Wert
Nicht anwendbar.
Löslichkeit(en)
Löslichkeit (in Wasser)
Teilweise löslich in Wasser
Verteilungskoeffizient:
n-Octanol/Wasser
Steht nicht zur Verfügung.
Dampfdruck
3000 hPa geschätzt
Dampfdruck Temp.
20 °C (68 °F)
Dampfdichte
Steht nicht zur Verfügung.
SDS SWITZERLAND
Materialbezeichnung: GRAPHIT 33 - Kontakt chemie - Europe
BDS000774AE Versionsnummer: 1,0 Überarbeitet am: 24-März-2022 Ausgabedatum: 24-März-2022
5 / 10