Certifications 2

EG-Sicherheitsdatenblatt
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Art.31
Produktname :
KÄLTE 75
Erstellt/Überarbeitet am:
12.01.16 Version : 3.0
Ref.Nr.:
BDS000706_4_20160112 (GE)
Ersetzt Fassung vom:
BDS000706_20130702
CRC Industries Europe bvba
Touwslagerstraat 1, 9240 Zele Belgium
Tel (+32) (0) 52 / 45 60 11 Fax (+32) (0) 52 / 45 00 34 www.crcind.com
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen ausschalten
Für gute Belüftung sorgen
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen ins Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer und Erdreich verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Das Produkt verdunsten lassen
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Für weitere Informationen siehe Abschnitt 8
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Von Hitze und Zündquellen fernhalten
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
Für gute Belüftung sorgen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach
Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Kühlmittel
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen