Operation Manual

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Spezielle Vorschriften, Verordnungen
und Prüfungen
Von Kränzle durchgeführte Prüfungen
- Schutzleiterwiderstands-Messung
- Spannungs- und Strom-Messung
- Prüfung der Spannungsfestigkeit mit +/- 1530 V
- Druckprüfung der Heizschlange mit 300 bar
- Sicht- und Funktionskontrolle gemäß beiliegendem Prüfblatt
- Abgasanalyse (siehe beiliegenden Teststreifen)
Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler
Die Maschine entspricht den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler". Diese Richtlinien wur-
den Herausgegeben vom Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und sind
zu beziehen vom Carl Heymann-Verlag KG, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln.
Nach diesen Richtlinien ist dieses Gerät bei Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate
von einem Sachkundigen auf Betriebssicherheit zu überprüfen.
Tragen Sie diese Prüfungen in den Prüfplan am Ende dieses Handbuchs ein.
Druckbehälter- und Dampfkesselverordnung
Kränzle-Heißwasser-Hochdruckreiniger entsprechen der Druckbehälter- und
Dampfkesselverordnung. Es ist keine Bauartzulassung, Erlaubnisanzeige und
Abnahmeprüfung erforderlich. Der Wasserinhalt beträgt wenniger als 10 l.
Betreiberpflichten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, daß vor jeder Inbetriebnahme des Flüssigkeits-
strahlers dessen sicherheitsrelevante Teile auf ihren einwandfreien Zustand hin überprüft
werden. (z.B. Sicherheitsventile, Schlauch- und elektrische Leitungen, Spritzein-
richtungen, etc.)
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bei stationärer Aufstellung muß die Anlage nach der ersten Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmisionsschutzgesetzes jährlich einmal durch den zuständigen
Bezirksschornsteinfeger auf Einhaltung der Auswurfbegrenzungeswerte überprüft wer-
den. Die erste Prüfung ist innerhalb der ersten vier Wochen nach Inbetriebnahme vorzu-
nehmen. Die Messung muß der Betreiber des Hochdruck-reinigungsgerätes veranlassen.