assembly Instructions

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Aufbau- und Verwendungsanleitung
Version 1.0 (C) 2011 KRAUSE-Werk
Kleingerüst Belastbarkeit 2 kN/m²
Gesamtbelastbarkeit 720 kg
maximale Standhöhe 1,70 m
Konform nach BGR 173
XS-P
1,80 m x 2,00 m
1. Sicherheitsbestimmungen für den Aufbau und die Nutzung des Kleingerüstes
- Der Auf-, Abbau und die Nutzung dürfen nur durch Personen erfolgen, die mit der vorliegenden Anleitung vertraut sind.
- DerAufbauunddieNutzungdürfennuraufebenenundstabilenAufstellächen,diedasGewichtdesGerüstesaufnehmenkönnen,
erfolgen.
- EsdarfdasKleingerüstnichtinBereichenvonöffentlichenVerkehrswegenohneamtlicheGenehmigungerstelltwerden.Esdürfen
auchkeinerleiBehinderungenoderGefährdungenfürdenPersonen-undFahrzeugverkehrentstehen.
-EsdürfennurfehlerfreieOriginalteiledesGerüstsystemsverwendetwerden.
- VorderNutzungmüssendieFahrrollendurchNiederdrückenderBremshebelgesichertwerdenundsämtlicheGerüstbauteile
müssenaufrichtigenZusammenbauundFunktionstüchtigkeitüberprüftwerden.
- DasSpringenaufderBelagbühneistverboten.
- DasHinauslehnenistverboten.EsbestehtKippgefahr.Maximal0,3kNHorizontalkräfteinBelaghöhesindzulässig.
- WerkzeugeundMaterialiendürfennurnachobengetragenwerden.DabeiistunbedingtaufdasGewichtderWerkzeugeund
Materialienzuachten,umdieArbeitsplattformnichtzuüberlasten.
- DasBegehenundVerlassenderArbeitsächeistüberanderealsdievorgesehenenZugängenichtzulässig.BeieinerStandhöhe
von 1,70 m erfolgt der Zugang und Abstieg durch die Luke der Belagbühne.
-BeiArbeitenmiterhöhtemGefährdungspotenzialistbeieinerStandhöheüber1meindreiteiligerSeitenschutzzumontieren.Dieser
istalsZubehörerhältlich.
- BeimVerfahrendürfensichkeinMaterialundkeinePersonenaufdemArbeitsgerüstbenden.
-DasArbeitsgerüstdarfnurvonHandundnurauffester,ebener,hindernisfreierAufstellächeverfahrenwerden.
- DasVerfahrendesGerüstesunterZuhilfenahmevonanderenFahrzeugenjeglicherArtistverboten.
- EsmussdurcheineSichtprüfunggewährleistetsein,dassdieSchweißnähteundsonstigenMaterialienkeineRisseaufweisen.
FernerdürfendieGerüstteilekeineVerformungenundQuetschungenaufweisen.AufdieeinwandfreieFunktionvonBauteilenwie
Klauen,Belagbühnen,Fahrrollenetc.istunbedingtzuachten.
2. Pege und Wartung
UmBeschädigungenzuvermeiden,dürfendieTeilenichtgeworfenwerden.
Gerüstteilemüssensogelagertwerden,dasseineBeschädigungausgeschlossenist.
DieeinzelnenTeilemüssenliegendundvorWitterunggeschütztgelagertwerden.
GerüstbauteilemüssenbeimTransportsogelegtundgesichertwerden,dassBeschädigungendurchVerrutschen,Anstoßen,Herun
-
terfallenetc.vermiedenwerden.
Die Reinigung der Gerüstbauteile kann mit Wasser und einem handelsüblichen Reinigungsmittel erfolgen. Verschmutzungen durch
FarbekönnenmitTerpentinentferntwerden.

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