Operation Manual

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Anhang
DE
117
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ELSA LANCOM DSL/25 Office
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5.2 Allgemeine Garantiebedingungen
Diese Garantie vom 01.06.1998 gewährt die ELSA AG den Erwerbern von ELSA-Produkten nach
ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1 Garantieumfang
a) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte GerätmitallenTeilen.SiewirdinderForm
geleistet, daß Teile, die nachweislich trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der
Gebrauchsanweisung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt gewor-
den sind, nach unserer Wahl kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hier-
zu behalten wir uns vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen oder
dem Käufer den Original-Kaufpreis gegen Rückgabe des defekten Geräts zu erstatten.
Handbücher und evtl. mitgelieferte Software sind von der Garantie ausgeschlossen.
b) DieKostenfür Material und Arbeitszeit werden von uns getragen, nicht aber die Kosten für
den Versand vom Erwerber zur Service-Werkstätte und/oder zu uns.
c) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
d) Wir sind berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Ände-
rungen (z.B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Tech-
nik anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
2 Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt für ELSA-Produkte sechs Jahre. Ausgenommen hiervon sind ELSA-Mo-
nitore und ELSA-Videokonferenzsysteme; hierfürbeträgt die Garantiezeit drei Jahre. Die Garan-
tiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung des Gerätes durch den ELSA-Fachhändler.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät.
3 Abwicklung
a) Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche un-
verzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
b) Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z.B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüg-
lich gegenüber der Transportperson und uns geltend zu machen. Äußerlich nicht erkennbare
Schädensindunverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen
nach Anlieferung, schriftlich gegenüber der Transportperson und uns zu reklamieren.
c) Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/
oder das instandgesetzte Gerät austauscht,geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Er-
werbers.
d) Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät das Rechnungsoriginal
vorgelegt wird.
4 Ausschluß der Garantie
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a) wenn das Gerät durch den Einfluß höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtig-
keit, Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
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