Information
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Anhang
Technische Tabellen
Aktuelle Informationen finden Sie unter: www.lappkabel.de
ÖLFLEX
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UNITRONIC
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ETHERLINE
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HITRONIC
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EPIC
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SKINTOP
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SILVYN
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FLEXIMARK
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KABELZUBEHÖRANHANG
T19: Verlegerichtlinien für Leitungen und Kabel
T19
Verlegerichtlinien für Leitungen und Kabel
Leitungen sind den Verlege- und Be triebs ver hältnissen entsprechend
auszuwählen. Sie sind vor mechanischen, ther mischen oder
che mischen Einwirkun gen sowie gegen das Ein dringen von Feuchte
von den Leitungsenden her zu schützen.
Isolierte Starkstromleitungen dürfen nicht im Erdreich verlegt werden.
Zeit lich begrenzte Abdeckungen von Gummischlauchleitungen
NSSHÖU oder Leitungstrossen mit Erdreich, Sand oder ähnlichem
Mate rial, z. B. auf Baustellen, gelten nicht als Erdverlegung.
Befestigungsmittel von ortsfesten Lei tungen und Kabeln dürfen diese
nicht beschädigen. Werden Kabel oder Leitungen in waagrechtem
Verlauf an Wänden oder Decken mit Schellen befestigt, gelten für
Schellenabstände folgende Richtwerte:
Bei unbewehrten Kabeln und Leitungen 20 x Außendurchmesser.
Diese Abstände gelten auch für Aufl age stellen beim Verlegen auf
Kabel prit schen und Gerüsten. Bei senkrechter Verlegung können die
Schellenabstände je nach Kabel- oder Schellentyp vergrößert werden.
Flexible Leitungen (z. B. ÖLFLEX
®
Leitun gen, UNITRONIC
®
Leitungen)
müssen beim Anschluss ortsveränderlicher Stromverbraucher an
den Einführungsstellen von Zug und Schub entlastet und gegen
Verdrehung und Abknickung gesichert sein. Die äußere Umhüllung
der Leitungen darf an den Ein führungsstellen und durch die Zug-
entlas tungsvorrichtungen nicht beschädigt werden. Flexible PVC-
Leitungen sind in den Standardausführungen nicht zur Verwendung
im Freien bestimmt.
Flexible Gummischlauchleitungen (z. B. ÖLFLEX
®
CRANE-Leitungen)
sind nur dann für ständige Verwendung im Freien ge eignet, wenn
ihre äußere Umhüllung aus einer Mischung aus der Basis im Regel fall
von Polychloropren (NEOPRENE
®
) besteht. Für ständige Verwendung
im Wasser müssen spezielle Leitungen verwendet werden.
Thermische Beanspruchung
Die Grenztemperaturen für die jeweiligen Leitungsbauarten sind
in den technischen Daten enthalten. Die oberen Grenz werte dürfen
durch die Erwärmung der Leitung durch Stromwärme sowie der
thermischen Umgebungseinflüsse nicht überschritten werden.
Die unteren Grenzwerte geben die niedrigste zulässige Umgebungs -
tem peratur an.
Zugbeanspruchungen
Die Zugbeanspruchung der Leiter soll möglichst gering sein.
Die nachstehenden Zugbeanspruchungen für die Leiter dürfen bei
Leitungen nicht überschritten werden.
• Beim Verlegen und Betrieb von Leitun gen für ortsveränderliche
Betriebsmittel 15 N je mm
2
Leiterquerschnitt, wobei Schirme,
konzentrische Leiter und aufgeteilte Schutzleiter nicht einge-
rechnet werden. Bei Leitungen, die im Betrieb dynamischen
Beanspruc hungen unter liegen, z. B. in Krananlagen mit hoher
Beschleunigung, Energieführungsketten mit großer Bewegungs-
häufigkeit, sind entsprechende Maßnahmen, z. B. Vergrößerung
der Biegeradien im Einzelfall, festzulegen. Gegebenenfalls ist mit
einer Beeinträchtigung der Gebrauchsdauer zu rechnen.
• Leitungen für feste Verlegung. Beim Verlegen ortsfest
anzubringender Leitungen. 50 N je mm
2
Leiterquerschnitt.
• Lichtwellenleiter, BUS-, LAN-, Industrial- und Ethernet-Leitungen
ist die jeweils zulässige Beanspruchung einzuhalten.
Diese Angaben sind in den Datenblättern der Produkte enthalten
oder auf Anfrage erhältlich.
Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in den Tabellen T3, T4
und T5.
Um- und Abwickeln von Leitungen
falsch falschrichtig
richtig
NEOPRENE
®
ist ein eingetragenes Warenzeichen von DuPont de Nemour.