Information

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aufhalten kann, muss über die Wirkungen der Laserstrahlung und
die erforderlichen Schutzmaßnahmen belehrt werden.
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und
4 müssen vom Betreiber geeignete Laserbrillen, Schutzkleidung
oder Schutzhandschuhe zur Verfügung gestellt werden. Auch für
die Einhaltung der speziellen Sicherheitsanforderungen für den
Betrieb der verschiedenen Lasertypen ist der Betreiber verant-
wortlich.
Sollten Sie Fragen bezüglich der einzuhaltenden Sicherheits-
maßnahmen haben, beraten wir Sie gerne bei der Umsetzung.
Gerne bieten wir Ihnen eine kundenspezifische Lösung für Ihre
Applikation an.