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pro)SALES GmbH Service Internet: www.pro-sales.info Raiffeisenbank Großostheim-Obernburg eG
Ferdinand Porsche Straße 16 Tel.: 06182/ 99387-0 e-Mail: info@pro-sales.info BLZ 796 665 48
63500 Seligenstadt Fax.: 06182/ 99387-20 Kto.Nr. 22 69 546
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum.
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Seligenstadt / Hessen. Reg.-Gericht Seligenstadt / Hessen , Handelsregister HRB 40988
Steuer-Nr. 044 241 42772 , Ust.-ID-Nr.DE 235211538 Geschäftsführer : Jens Markert / Thorsten Hubacek / Stefan Wolf
Garantieinformation Lavor Wash (Stand 1. Januar 2021)
Jedes Lavor Wash Gerät wird sorgfältig geprüft, getestet und unterliegt strengen Kontrollen der Lavor
Qualitätssicherung. Vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bleiben von
dieser Herstellergarantie unberührt.
Die Lavor Herstellergarantie wird gemäß folgenden Bedingungen geleistet:
1. Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre für Verbraucher. Bei Verwendung durch Unternehmen beträgt die
Garantiezeit ein Jahr. Die Laufzeiten berechnen sich ab dem Kaufdatum des Erstverwenders.
2. Von der Garantie ausgenommen sind:
1. Geräteteile, welche einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen
und folglich eine begrenzte Lebensdauer haben, sowie sonstige Schäden an Elektrogeräten, die auf
einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind. Es stellt daher
keinen Mangel dar und ist nicht Gegenstand der Lavor Herstellergarantie, wenn wegen hohen
Beanspruchens die Lebensdauer erreicht wird, bevor der Garantiezeitraum abgelaufen ist.
2. Beschädigungen durch höhere Gewalt, wie etwa Feuer, Explosion, Sturz, Blitzschlag, extremen
Umweltbedingungen und andere Elementarschäden.
3. Mängel, die auf eine Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, unsachgemäßen Gebrauch,
Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.
4. Schäden, die bei Verwendung von Ersatz- bzw. Anbauteilen oder Zubehören und
Ergänzungsprodukten entstanden sind, die keine Lavor Originalteile sind und die Verwendung
solcher Teile zum Schadensbild führen bzw. an der Schadensentstehung beteiligt sein könnten.
5. Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden.
6. Geräte, die teilweise oder komplett zerlegt sind; sie können nicht als Garantiefall vorgelegt oder
eingesandt werden.
3. Die Behebung eines anerkannten Garantiefalls kann durch Lavor nach eigenem Ermessen auf zwei Arten
erfolgen: Zum einen kann Lavor das Gerät für den Anwender unentgeltlich reparieren, zum anderen
durch ein einwandfreies Gerät (unter Umständen durch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ausgetauschte
Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von Lavor über.
4. Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit gemäß Ziff.1 geltend gemacht werden. Hierzu
muss das betroffene Gerät und der originale Kaufbeleg, welcher die Angaben des Kaufdatums und der
Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer vollständig vorgelegt oder eingesandt werden.
5. Durch die Garantieinstandsetzung ausgetauschte Teile eines Geräts haben eine neue, einheitliche
Garantiezeit von 12 Monaten, die mit der Aushändigung des reparierten Produkts an den Verwender zu
laufen beginnt. Nicht ausgetauschte Teile bleiben hiervon unberührt. Durch die Garantieleistung wird die
Garantiefrist für das Gerät an sich weder verlängert noch erneuert.
6. Beim Einsenden übernimmt der Einsender (Käufer) das Transportrisiko und die Transportkosten.
Alternativ kann der Käufer den Abholservice von Lavor in Anspruch nehmen, falls ein solcher
Abholservice im entsprechenden Land vorhanden ist.
7. Leistungen aus dieser Garantieerklärung werden ausschließlich von Lavor selbst und den von Lavor
hierzu ausdrücklich autorisierten Firmen erbracht.
Ferdinand Porsche Straße 16
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