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Adam Hall GmbH · Daimlerstr. 9 61267 Neu-Anspach Germany
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7. Wie beantrage ich eine Frequenzzuteilung?
Für die Zuteilung von Frequenzen ist ein Antrag bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur zu stellen. Nähere
Informationen bekommt man unter folgender Adresse:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommuni-
kation/Frequenzordnung/FrequenzzuteilungAntraege/NoemL_NichtOeffMobilerLandfunk/NoemLAntrAnl_node.html
8. Welche Kosten entstehen bei einer Frequenzzuteilung?
Auszug aus dem Sachgebiet „Nichtöffentlicher Mobilfunk“ der Bundesnetzagentur:
Für Frequenzzuteilungen im Professionellen Mobilfunk werden einmalige Zuteilungsgebühren gemäß der Frequenzgebüh-
renverordnung (FGebV) sowie jährliche Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben. Diese
Verordnungen können über die Homepage der Bundesnetzagentur abgerufen werden. Für das Jahr 2004 liegt die Zutei-
lungsgebühr bspw. für eine Frequenzzuteilung im Betriebsfunk bei 130 €, die Beiträge gemäß FSBeitrV bei 14,40 €.
Stand: 05.09.2007
Unter der folgenden Adresse ist die Frequenzgebührenverordnung einzusehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fgebv/anlage_5.html
9. Woher bekomme ich weitere Informationen zu diesem Thema?
Weitere Informationen zum Thema ndet man unter folgender Adresse.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommuni-
kation/Frequenzordnung/NichtoeffentlicherMobilfunk/FreqZutlgDrahtloseMikros_Basepage.html