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Garantiebedingungen der LEDVANCE GmbH für LED-Leuchten gegenüber Verbrauchern (Stand: März 2020)
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1. Anwendungsbereich, Garantiegeber/-nehmer
1.1. Die LEDVANCE GmbH, Parkring 29-33, 85748 Garching bei München (nachfolgend „LEDVANCE“) gewährt
hiermit gegenüber dem Garantienehmer ausschließlich die in TABELLE 1 genannte Garantie für die dort jeweils
genannten Garantieprodukte und Garantiezeiträume.
1.2. Garantienehmer sind ausschließlich Verbraucher, die nach Inkrafttreten gemäß TABELLE 2 und während der
Gültigkeitsdauer dieser Garantiebedingungen innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 (nachfolgend
Garantiegebiet“) ein Garantieprodukt gemäß TABELLE 1 gekauft haben, soweit der Kauf nicht zu gewerblichen
Zwecken oder Zwecken der selbständigen beruflichen Tätigkeit (z.B. gewerbliche Nutzung, gewerblicher
Weiterverkauf oder gewerbliche Installation bei Dritten) erfolgte.
1.3. Die vorliegenden Garantiebedingungen gelten für die in TABELLE 1 genannte Garantie ab Inkrafttreten dieser
Garantiebedingungen und innerhalb des Garantiegebiets gemäß TABELLE 2 ausschließlich und abschließend.
Etwaige sonstige wirksame Garantieansprüche bezüglich vor Inkrafttreten dieser Garantiebedingungen oder
außerhalb des Garantiegebiets erworbener LEDVANCE-Produkte bleiben unberührt und können vom jeweiligen
Garantienehmer gemäß den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Garantiebedingungen innerhalb des
jeweiligen Garantiezeitraums weiterhin geltend gemacht werden.
2. Garantiegegenstand und -voraussetzungen
2.1. Es bestehen folgende Garantiearten:
a) Standardgarantie: Im Falle einer Standardgarantie gemäß TABELLE 1 garantiert LEDVANCE gemäß den
Bestimmungen dieser Garantiebedingungen, dass sämtliche Teile des jeweiligen Garantieprodukts
vorbehaltlich Ziff. 2.2 innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums frei von Herstellungs- und Materialfehlern
sind.
b) Beschränkte Garantie: Im Falle einer Beschränkten Garantie gemäß TABELLE 1 garantiert LEDVANCE
gemäß den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen, dass ausschließlich das LED-Modul und der
Treiber des jeweiligen Garantieprodukts vorbehaltlich Ziff. 2.2 innerhalb des jeweiligen Garantiezeitraums
frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind.
2.2. Die Garantie gilt ausschließlich für das in der Originalverpackung ausgelieferte Original-Garantieprodukt und
etwaiges in der Originalverpackung mitgeliefertes Originalzubehör. Von der Garantie nicht umfasst sind
gebrauchte Produkte, austauschbare Leuchtmittel (Lampen) und etwaige mitgelieferte Batterien oder Akkus.
2.3. Ein Garantieanspruch besteht nur, soweit das Garantieprodukt stets innerhalb der zulässigen Spezifikationen
gemäß dem Produktdatenblatt betrieben und entsprechend der Installations-/Bedienungsanleitung installiert, in
Betrieb genommen und verwendet wurde.
2.4. Der Garantiezeitraum beginnt mit dem Datum des Kaufs durch den Garantienehmer.
3. Ausschluss des Garantieanspruchs
Garantieansprüche sind insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen:
a) bei lediglich geringfügigen, unerheblichen Schäden oder Fehlern des Garantieprodukts (z.B. Ausfall einzelner
von mehreren LED-Chips oder LED-Arrays),
b) bei Erreichen der vom Hersteller angegebenen gewöhnlichen Lebensdauer des Garantieprodukts innerhalb
des Garantiezeitraums und/oder produktbedingtem gewöhnlichem Absinken des Lichtstroms des
Garantieprodukts,
c) bei produktbedingten gewöhnlichen Lichtfarbveränderungen des Garantieprodukts,