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Garantiebedingungen der LEDVANCE GmbH für LED-Leuchten gegenüber Verbrauchern (Stand: März 2020)
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d) bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß des Garantieprodukts,
e) bei nicht ordnungsgemäßem oder unsachgemäßem Gebrauch des Garantieprodukts,
f) bei Betrieb des Garantieprodukts in unzulässiger oder ungeeigneter Betriebsumgebung (z.B. bei
übermäßiger Feuchtigkeit, Hitze, Kälte oder Staubbildung, in korrosiven Umgebungen oder wenn eine
Innenraumleuchte unzulässigerweise direkter Sonneneinstrahlung im Außenbereich ausgesetzt wird),
g) bei Schäden oder Fehlern durch mangelhafte Versorgungsnetzqualität (z.B. Spannungsspitzen oder Über-/
Unterspannung),
h) soweit das Garantieprodukt durch den Garantienehmer oder einen Dritten ohne vorherige ausdrückliche
schriftliche Zustimmung seitens LEDVANCE verändert, repariert oder in Verbindung mit Produkten oder
Software des Garantienehmers oder eines Dritten betrieben wurde,
i) bei Schäden oder Fehlern, die vom Garantienehmer oder einem Dritten verursacht wurden, oder
j) bei unvorhersehbaren Ereignissen herer Gewalt, die außerhalb des Einflussbereichs von LEDVANCE
liegen und von LEDVANCE nicht zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen).
4. Garantieleistung
4.1. Die Garantieleistung wird dem Garantienehmer im Sinne von Ziff. 1.2 gewährt, soweit
a) innerhalb des Garantiezeitraums ein Herstellungs- oder Materialfehler im Sinne von Ziff. 2.1 a) bzw.
Ziff. 2.1 b) aufgetreten ist und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziff. 2 vorliegen,
b) keine Ausschlussgründe gemäß Ziff. 3 vorliegen und
c) der Garantienehmer den Garantieanspruch ordnungsgemäß entsprechend TABELLE 3 geltend gemacht hat.
4.2. Die Garantieleistung besteht ausschließlich in der Zurverfügungstellung eines kostenlosen Ersatzprodukts
gemäß den Bestimmungen dieser Ziff. 4. LEDVANCE behält sich das Recht vor, Ersatz durch ein anderes
gleichartiges und gleichwertiges Produkt zu leisten, dessen Eigenschaften, Spezifikationen und Design vom
Garantieprodukt abweichen nnen. Die Versendung des Ersatzprodukts erfolgt ausschließlich innerhalb des
Garantiegebiets und in der Regel innerhalb eines Monats nach ordnungsgemäßer Geltendmachung des
Garantieanspruchs.
4.3. Nicht vom Garantieanspruch umfasst und kein Bestandteil der Garantieleistung sind insbesondere
a) eine Reparatur des Garantieprodukts,
b) eine vollständige oder teilweise Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises,
c) eine Erstattung von Kosten der Rücksendung des defekten Garantieprodukts gemäß TABELLE 3,
d) eine Erstattung von Ein-/Ausbau-, Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten oder
e) sonstige Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (z.B. für Transport- oder Folgeschäden).
4.4. LEDVANCE behält sich bei jedem Garantiefall eine Prüfung der Berechtigung des Garantieanspruchs vor.
4.5. Die Abwicklung des Garantieanspruchs und die Gewährung der Garantieleistung gemäß den Bestimmungen
dieser Garantiebedingungen erfolgt
- bei Garantiefällen in Deutschland durch LEDVANCE und
- bei Garantiefällen im Garantiegebiet außerhalb Deutschlands durch das jeweilige örtlich zuständige
Unternehmen der LEDVANCE-Gruppe gemäß TABELLE 3 (nachfolgend „LEDVANCE-Gesellschaft).
Das Land des Garantiefalls ist das Land im Garantiegebiet, in dem der Garantienehmer das Garantieprodukt
gekauft hat.
4.6. Durch die Gewährung der Garantieleistung wird der ursprüngliche Garantiezeitraum nicht verlängert oder
erneuert.
5. Vorbehalt gesetzlicher Ansprüche
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und -rechte des Garantienehmers sowie seine Ansprüche gemäß
dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) werden durch die vorliegenden Garantiebedingungen und die darin
gewährte Garantie nicht eingeschränkt und gelten unabhängig von und parallel zu diesen Garantiebedingungen
und Garantieansprüchen.
6. Anwendbares Recht
Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der
Vorschriften des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Jedoch bleibt die Anwendung
zwingender gesetzlicher verbraucherschutzrechtlicher Bestimmungen des Landes, in dem der Garantienehmer
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
7. Änderung der Garantiebedingungen
LEDVANCE behält sich das Recht vor, diese Garantiebedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen mit
Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall bleiben wirksame Garantieansprüche
aufgrund der vorliegenden Fassung der Garantiebedingungen unberührt und können vom Garantienehmer