Brochure

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Focus auf Energie
& Umwelt
BAFA Förderungen bei Sanierung Ihrer Bestandsanlage
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) gewährt Zuschüsse bei der Umstellung
bestehender Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien.
So wird ab dem 15.August 2012 für eine Therma V Split Wärmepumpe ein Förderbetrag von 1.300
€ gewährleistet, wenn die gesamte Wärmepumpen-Anlage eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von min. 3,5
erreicht.
Zudem können verschiedene Bonusförderbeträge (Kesseltauschbonus, Effizienzbonus, Regenerativer
Kombinationsbonus, Wärmenetzbonus etc.) beantragt werden, wenn Ihre Heizungsanlage zusätzliche
Anforderungen erfüllt. Informationen hierzu finden Sie unter
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html
z.B. in Deutschland:
- Das EEWärmeG: Eigentümer von Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 m² sind
verpflichtet, den Wärme- (oder Kälte)-Energiebedarf mit min. 50% aus erneuerbaren Energien zu
decken.
- EnEV :
Alle Gebäude müssen in einem Energieausweis den Primärenergiebedarf ausweisen, wenn Sie
verkauft oder vermietet werden sollen.
Eine Wärmepumpen Anlage bietet die besten Vorraussetzungen, diese Anforderungen zu erfüllen!
Kontinuierliche Herausforderungen
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, die CO
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Emissionen bis 2030 um 40% zu senken , sowie 27% des
Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden Gesetze
erlassen, die es jedem Land ermöglichen eine energieeffizientere Politik zur Erreichung dieser Ziele
durchzusetzen.