Information

LINDY Herstellergarantie
Lindy gewährt als Hersteller der Lindy Produkte eine Herstellergarantie. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers
aus dem Kaufvertrag sowie gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
Sollten jemals mit einem Lindy Produkt Probleme auftreten, so setzen Sie sich bitte mit der Lindy Hotline in
Verbindung. Wir versuchen Ihnen möglichst kompetent, schnell und unbürokratisch zu helfen. Sollte sich jedoch bei
Prüfung des Falles herausstellen, dass der Fehler nicht bereits bei Auslieferung angelegt war, sondern auf falsche
Behandlung oder Bedienung oder ähnliches zurückzuführen ist, so müssen wir einen Garantieanspruch ablehnen.
Sie erreichen die Lindy Hotline
per Telefon: 0621/47005-100
(Mo.- Fr. 8:00 - 17:00 Uhr)
per Fax: 0621/47005-990
per Email: info@lindy.de
LINDY-Elektronik GmbH
Markircher Str. 20,
68229 Mannheim
Garantiebedingungen
Lindy gewährt die Herstellergarantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
Lindy leistet Garantie für Mängel des Lindy Produkts, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit infolge eines
Material- oder Herstellungsfehlers auftreten. Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf die Mitgliedländer
der EU und die der EFTA beschränkt.
Die Garantiezeit beträgt:
2 Jahre für alle Lindy Produkte,
3 Jahre auf ausgewählte PREMIUM-Produkte,
10 Jahre auf alle Lindy-Kabel ohne bewegliche Komponenten wie Klappstecker oder Aufrollkabel,
25 Jahre auf alle Kabel mit der Bezeichnung Gold Line, Gold Kabel und Premium Gold Kabel
beginnend mit dem Kauf durch den Erst-Endabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg. Bei
einem Weiterverkauf geht der Garantieanspruch für die restliche Garantiezeit auf den Käufer über.
Von der Garantie ausgenommen sind:
a) Mängel, die auf Fremdeinwirkung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen,
sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind,
b) Mängel, die auf der Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen oder Missachtung einschlägiger Vorschriften
beruhen,
c) Mängel, die durch mechanische Veränderung oder Veränderung durch Software oder Viren oder Ähnliches
oder durch von Lindy nicht genehmigte Modifikationen hervorgerufen wurden,
d) Mängel, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine
Lindy-Originalteile sind.
Im Garantiefall wird Lindy den Mangel beheben, indem das Produkt nach Wahl von Lindy entweder unentgeltlich
repariert oder durch ein mangelfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzt wird. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in das Eigentum von Lindy über.
Andere Ansprüche als das oben aufgeführte Recht auf Behebung des Mangels werden durch die Lindy-
Herstellergarantie nicht begründet. Insbesondere kann der Besitzer aus der Lindy-Herstellergarantie keine
Schadensersatzansprüche wegen Begleit- oder Folgeschäden herleiten.
Stand: 15.04.2019

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