Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0012
Ersetzt Fassung vom / Version: 28.11.2013 / 0011
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 24.08.2015
Special Tec LL 5 W-30 5 L
Art.: 1193
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand: Flüssig
Farbe: Braun
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt
pH-Wert: Nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: Nicht bestimmt
Flammpunkt: 234 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze: n.a.
Obere Explosionsgrenze: n.a.
Dampfdruck: Nicht bestimmt
Dampfdichte (Luft=1): Nicht bestimmt
Dichte: 0,855 g/ml
Schüttdichte: n.a.
Löslichkeit(en): Nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Viskosität: 66,3 mm2/s (40°C)
Viskosität: 11,6 mm2/s (100°C)
Explosive Eigenschaften: n.a.
Oxidierende Eigenschaften: Nein
9.2 Sonstige Angaben
Mischbarkeit: Nicht bestimmt
Fettlöslichkeit / Lösungsmittel: Nicht bestimmt
Leitfähigkeit: Nicht bestimmt
Oberflächenspannung: Nicht bestimmt
Lösemittelgehalt: Nicht bestimmt
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Das Produkt wurde nicht geprüft.
10.2 Chemische Stabilität
Bei sachgerechter Lagerung und Handhabung stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Siehe auch Abschnitt 7.
Offene Flammen, Zündquellen
Vor Feuchtigkeit schützen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Siehe auch Abschnitt 7.
Kontakt mit starken Oxidationsmitteln meiden.
Kontakt mit starken Säuren meiden.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Siehe auch Abschnitt 5.2.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Seite 7 von 14