Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 08.09.2015 / 0004
Ersetzt Fassung vom / Version: 19.10.2012 / 0003
Tritt in Kraft ab: 08.09.2015
PDF-Druckdatum: 09.09.2015
Bio Saegekettenoel 1 L
Art.: 1280
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Bei längerem Kontakt:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374).
Gegebenenfalls
Schutzhandschuhe aus Neoprene® / aus Polychloropren (EN 374).
Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374)
Handschutzcreme empfehlenswert.
Hautschutz - Sonstige Schutzmaßnahmen:
Arbeitsschutzkleidung (z.B. Sicherheitsschuhe EN ISO 20345, langärmelige Arbeitskleidung).
Atemschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Thermische Gefahren:
Falls zutreffend, sind diese bei den Einzelschutzmaßnahmen (Augen-/Gesichtsschutz, Hautschutz, Atemschutz) aufgeführt.
Zusatzinformation zum Handschutz - Es wurden keine Tests durchgeführt.
Die Auswahl wurde bei Gemischen nach bestem Wissen und über die Informationen der Inhaltsstoffe ausgewählt.
Die Auswahl wurde bei Stoffen von den Angaben der Handschuhhersteller abgeleitet.
Die endgültige Auswahl des Handschuhmaterials muss unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation erfolgen.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig
und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Bei Gemischen ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz
überprüft werden.
Die genaue Durchbruchzeit des Handschuhmaterials ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand: Flüssig
Farbe: Grün
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt
pH-Wert: Nicht bestimmt
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: Nicht bestimmt
Flammpunkt: >230 °C (ISO 2592 (Cleveland, open cup))
Verdampfungsgeschwindigkeit: Nicht bestimmt
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze: Nicht bestimmt
Obere Explosionsgrenze: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht bestimmt
Dampfdichte (Luft=1): Nicht bestimmt
Dichte: ~0,92 g/cm3 (15°C, DIN 51757)
Schüttdichte: Nicht bestimmt
Löslichkeit(en): Nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt
Seite 4 von 10