Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 23.03.2018 / 0014
Ersetzt Fassung vom / Version: 27.09.2016 / 0013
Tritt in Kraft ab: 23.03.2018
PDF-Druckdatum: 28.03.2018
SUPER LEICHTLAUF 10W40 1 L
Art.: 1300
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Bei Entweichung größerer Mengen eindämmen.
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Eindringen in das Oberflächen- sowie Grundwasser als auch in den Boden vermeiden.
Bei unfallbedingtem Einleiten in die Kanalisation, zuständige Behörden informieren.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Universalbindemittel, Sand, Kieselgur) aufnehmen und gemäß Abschnitt 13 entsorgen.
Ölbindemittel
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante Angaben.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Augenkontakt vermeiden.
Ölnebelbildung vermeiden.
Langanhaltenden oder intensiven Hautkontakt vermeiden.
Essen, Trinken, Rauchen sowie Aufbewahren von Lebensmitteln im Arbeitsraum verboten.
Nicht auf Temperaturen in der Nähe des Flammpunktes erwärmen.
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Hinweise auf dem Etikett sowie Gebrauchsanweisung beachten.
7.1.2 Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Produkt nur in Originalverpackungen und geschlossen lagern.
Vor Feuchtigkeit geschützt und geschlossen lagern.
Bei Raumtemperatur lagern.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Chem. Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
AGW: 5 mg/m3 (TLV-ACGIH) Spb.-Üf.: 10 mg/m3 (TLV-ACGIH) ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Oil 10/a-P (67 28 371)
- Draeger - Oil Mist 1/a (67 33 031)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
Chem. Bezeichnung
Mineralölnebel
%Bereich:
MAK-Tmw / TRK-Tmw: 5 mg/m3 (TLV-ACGIH) MAK-Kzw / TRK-Kzw: 10 mg/m3 (TLV-ACGIH) MAK-Mow: ---
Überwachungsmethoden: - Draeger - Oil 10/a-P (67 28 371)
- Draeger - Oil Mist 1/a (67 33 031)
BGW: --- Sonstige Angaben: ---
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = Einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion.
(8) = Einatembare Fraktion (2017/164/EU). (9) = Alveolengängige Fraktion (2017/164/EU). | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung -
Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie (I, II) für Kurzzeitwerte. "= =" = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale
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