Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 25.01.2016 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 02.11.2015 / 0001
Tritt in Kraft ab: 25.01.2016
PDF-Druckdatum: 01.02.2016
Marine 4T Motor Oil 25W-40 5 L
Art.: 25027
Keimzell-Mutagenität: k.D.v.
Karzinogenität: k.D.v.
Reproduktionstoxizität: k.D.v.
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
einmalige Exposition (STOT-
SE):
k.D.v.
Spezifische Zielorgan-Toxizität -
wiederholte Exposition (STOT-
RE):
k.D.v.
Aspirationsgefahr: k.D.v.
Symptome: k.D.v.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Eventuell weitere Informationen über Umweltauswirkungen siehe Abschnitt 2.1 (Einstufung).
Marine 4T Motor Oil 25W-40 5 L
Art.: 25027
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: k.D.v.
Toxizität, Daphnien: k.D.v.
Toxizität, Algen: k.D.v.
Persistenz und
Abbaubarkeit:
k.D.v.
Bioakkumulationspotenzi
al:
k.D.v.
Mobilität im Boden: k.D.v.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
k.D.v.
Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muß kontrolliert gesammelt und
entsorgt werden.
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
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