Certifications 2

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 04.06.2020 / 0019
Ersetzt Fassung vom / Version: 22.08.2019 / 0018
Tritt in Kraft ab: 04.06.2020
PDF-Druckdatum: 04.06.2020
Marine PWC Oil 10W-40 1 L
Art.: 25076
12.1. Toxizität, Algen: NOEC/NOEL 72h >=100 mg/l Pseudokirchneriell
a subcapitata
OECD 201 (Alga,
Growth Inhibition
Test)
12.2. Persistenz und
Abbaubarkeit:
28d 31 % OECD 301 F
(Ready
Biodegradability -
Manometric
Respirometry Test)
Nicht leicht
biologisch
abbaubar,
Analogieschluss
12.5. Ergebnisse der
PBT- und vPvB-
Beurteilung:
Kein PBT-Stoff,
Kein vPvB-Stoff
Wasserlöslichkeit: Unlöslich
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Getränkte verunreinigte Putzlappen, Papier oder anderes organisches Material stellt eine Brandgefahr dar und muss kontrolliert gesammelt
und entsorgt werden.
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
13 02 05 nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Stofflicher Verwertung zuführen.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Behälter vollständig entleeren.
Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
14.1. UN-Nummer: n.a.
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: n.a.
14.4. Verpackungsgruppe: n.a.
Klassifizierungscode: n.a.
LQ: n.a.
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode:
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: n.a.
14.4. Verpackungsgruppe: n.a.
Meeresschadstoff (Marine Pollutant): n.a.
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Beförderung mit Flugzeugen (IATA)
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen: n.a.
14.4. Verpackungsgruppe: n.a.
14.5. Umweltgefahren: Nicht zutreffend
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