Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0009
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.01.2013 / 0008
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 24.08.2015
Klimaanlagen-Reiniger 5 L
Art.: 4092
Duftstoffe
LIMONENE
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff
n.a.
3.2 Gemisch
Bronopol (INN)
Registrierungsnr. (REACH)
--
Index
603-085-00-8
EINECS, ELINCS, NLP
200-143-0
CAS
52-51-7
% Bereich
0,18
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Acute Tox. 4, H312
Acute Tox. 4, H302
STOT SE 3, H335
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Aquatic Acute 1, H400 (M=10)
Text der H-Sätze und Einstufungs-Kürzel (GHS/CLP) siehe Abschnitt 16.
Die in diesem Abschnitt genannten Stoffe sind mit Ihrer tatsächlichen, zutreffenden Einstufung genannt!
Das bedeutet bei Stoffen, welche in Anhang VI Tabelle 3.1/3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) gelistet sind, wurden alle
evtl. dort genannten Anmerkungen für die hier genannte Einstufung berücksichtigt.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen
Es können auftreten:
Erbrechen
Person aus Gefahrenbereich entfernen.
Person Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren.
Hautkontakt
Es können auftreten:
Reizung der Haut.
Mit viel Wasser gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.), Arzt
konsultieren.
Augenkontakt
Es können auftreten:
Reizung der Augen
Mit viel Wasser mehrere Min. gründlich spülen, sofort Arzt rufen, Datenblatt bereithalten.
Verschlucken
Es können auftreten:
Erbrechen
Husten
Viel Wasser zu trinken geben, sofort Arzt aufsuchen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den Aufnahmewegen unter Abschnitt
4.1.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Vergiftungssymptome erst nach längerer Zeit/nach mehreren Stunden auftreten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
n.g.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
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