Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 21.08.2015 / 0009
Ersetzt Fassung vom / Version: 21.01.2013 / 0008
Tritt in Kraft ab: 21.08.2015
PDF-Druckdatum: 24.08.2015
Klimaanlagen-Reiniger 5 L
Art.: 4092
Mobilität im Boden: k.D.v.
Ergebnisse der PBT-
und vPvB-Beurteilung:
k.D.v.
Andere schädliche
Wirkungen:
k.D.v.
Sonstige Angaben: Gemäß der Rezeptur
keine AOX enthalten.
Bronopol (INN)
Toxizität / Wirkung Endpunkt Zeit Wert Einheit Organismus Prüfmethode Bemerkung
Toxizität, Fische: LC50 96h 35,7 mg/l Lepomis
macrochirus
Toxizität, Fische: LC50 96h 41,2 mg/l Oncorhynchus
mykiss
Toxizität, Daphnien: EC50 48h 1,4 mg/l Daphnia magna
Toxizität, Algen: EC50 72h 0,4 -
2,8
mg/l Pseudokirchneriell
a subcapitata
Persistenz und
Abbaubarkeit:
DOC 50 % ISO 9888 Biologisch abbaubar
Bioakkumulationspotenzi
al:
Log Pow 0,18 Wird aufgrund des log
Pow-Wertes nicht
angenommen.
Bakterientoxizität: EC50 16h >50 mg/l Pseudomonas
putida
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Für den Stoff / Gemisch / Restmengen
Abfallschlüssel-Nr. EG:
Die genannten Abfallschlüssel sind Empfehlungen aufgrund der voraussichtlichen Verwendung dieses Produktes.
Aufgrund der speziellen Verwendung und Entsorgungsgegebenheiten beim Verwender können unter Umständen
auch andere Abfallschlüssel zugeordnet werden. (2014/955/EU)
07 06 99 Abfälle a. n. g.
Empfehlung:
Von der Entsorgung über das Abwasser ist abzuraten.
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Stofflicher Verwertung zuführen.
Zum Beispiel auf geeigneter Deponie ablagern.
Zum Beispiel geeignete Verbrennungsanlage.
Für verunreinigtes Verpackungsmaterial
Örtlich behördliche Vorschriften beachten.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Allgemeine Angaben
UN-Nummer: n.a.
Straßen- / Schienentransport (GGVSEB/ADR/RID)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Verpackungsgruppe: n.a.
Klassifizierungscode: n.a.
LQ (ADR 2015): n.a.
Umweltgefahren: Nicht zutreffend
Tunnelbeschränkungscode:
Beförderung mit Seeschiffen (GGVSee/IMDG-Code)
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen: n.a.
Seite 7 von 11