User manual

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Hinweis zur Verpackungsentsorgung
Verpackungen und Packhilfsmittel von
Neckermann Elektro-Großgeräten sind
mit Ausnahme von Holzwerkstoffen
recyclingfähig und sollen grundsätzlich
der Wiederverwertung zugeführt
werden.
Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei der Anlieferung der
Geräte unseren Vertragsspediteuren
zurückgeben. Diese veranlassen
dann die Weitergabe zur Verwertung
bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch gemacht
haben, empfehlen wir Ihnen:
Papier-, Pappe- und Wellpappever-
packungen sollten in die entspre-
chenden Sammelbehälter gegeben
werden.
Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Solange solche in Ihrem Wohngebiet
noch nicht vorhanden sind, können
Sie diese Materialien zum Hausmüll
geben.
Das Altgerät ist vor Verschrottung
funktionsuntüchtig zu machen, d.h. das
Netzkabel muss entfernt werden. Ebenso
muss der Türverschluss unbrauchbar
gemacht werden, damit Kinder sich nicht
selbst einschließen können.
Alle Kunststoffteile des Gerätes sind mit
international genormten Kurzzeichen
gekennzeichnet. Somit ist bei der
Geräteentsorgung eine Trennung nach
sortenreinen Kunststoffabfällen für
umweltbewusstes Recycling möglich.
Als Packhilfsmittel sind bei Neckermann
nur recyclingfähige Kunststoffe
zugelassen, z.B.:
In den Beispielen steht
PE für Polyethylen** 02 = PE-HD
04 = PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
Bitte erfragen Sie in Ihrer Gemeinde-
verwaltung die zuständige Entsor-
gungsstelle.
PE PP PS
02**
05 06
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Entsorgung der Altgeräte