User manual

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Verpackungsentsorgung
Entsorgung der Altgeräte
Verpackungen und Packhilfsmittel von
Neckermann Elektro-Großgeräten sind
mit Ausnahme von Holzwerkstoffen
recyclingfähig und sollen grundsätzlich
der Wiederverwertung zugeführt wer-
den.
Verpackungen von Großgeräten
können Sie bei der Anlieferung
der Geräte unseren Vertrags-
spediteuren zurückgeben. Diese
veranlassen dann die Weitergabe
zur Verwertung bzw. Entsorgung.
Falls Sie davon nicht Gebrauch ge-
macht haben, empfehlen wir Ihnen:
Papier-, Pappe- und Wellpappever-
packungen sollten in die ent-
sprechenden Sammelbehälter ge-
geben werden.
Kunststoffverpackungsteile sollten
ebenfalls in die dafür vorgesehenen
Sammelbehälter gegeben werden.
Solange solche in Ihrem Wohnge-
biet noch nicht vorhanden sind,
können Sie diese Materialien zum
Hausmüll geben.
Als Packhilfsmittel sind bei Necker-
mann nur recyclingfähige Kunststoffe
zugelassen, z.B.:
PE PP PS
In den Beispielen steht
PE für Polyethylen** 02 = PE-HD
04 = PE-LD
PP für Polypropylen
PS für Polystyrol
02** 05 06
^
^
Das Altgerät ist vor der Verschrot-
tung funktionsuntüchtig zu
machen, d. h. das Netzkabel
muss entfernt werden. Ebenso
muss der Türverschluss unbrauch-
bar gemacht werden, damit Kinder
sich nicht selbst einschließen kön-
nen.
Dieses Produkt darf am Ende
seiner Lebensdauer nicht über den
normalen Haushaltsabfall entsorgt wer-
den, sondern muss an einem Sam-
melpunkt für das Recycling von elek-
tronischen Geräten abgegeben wer-
den. Das Symbol auf dem Pro-
dukt, der Gebrauchsanleitung
oder der Verpackung weist darauf
hin.
Die Werkstoffe sind gemäß ihrer
Kennzeichnung wiederverwertbar.
Mit der Wiederverwendung, der
stofflichen Verwertung oder ande-
ren Formen der Verwertung von
Altgeräten leisten Sie einen wichti-
gen
Beitrag zum Schutze unserer
Umwelt. Bitte erfragen Sie bei der
Gemeindeverwaltung die zustän-
dige Entsorgungsstelle.
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