Security Datasheet
SDB-Nr.: 153496 V008.0
LOCTITE 573
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6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kontaminiertes Material als Abfall nach Absch. 13 entsorgen.
Bei geringen verschütteten Mengen diese mit Papiertuch aufwischen und für die Entsorgung in einen Behälter geben.
Bei großen verschütteten Mengen mit reaktionsträgem Absorptionsmaterial aufsaugen und für die Entsorgung in einen dicht
verschlossenen Behälter geben.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Augenkontakt und Hautkontakt vermeiden.
Hinweise in Abschnitt 8 beachten
Hygienemaßnahmen:
Gute industrielle Hygienebedingungen sind einzuhalten
Vor den Pausen und nach Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Für gute Be- und Entlüftung sorgen.
entsprechend dem techn. Datenblatt
7.3. Spezifische Endanwendungen
Anaerobic Sealant
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Gültig für
Deutschland
Inhaltstsoff [Regulierte Stoffgruppe]
ppm
mg/m
3
Werttyp
Kategorie Kurzzeitwert /
Bemerkungen
Gesetzliche Liste
Siliciumdioxid
112945-52-5
[KIESELSÄUREN, AMORPHE,
EINATEMBARE FRAKTION]
4
AGW:
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[Allgemeiner Staubgrenzwert, Einatembare
Fraktion]
Kategorie für
Kurzzeitwerte
Kategorie II: Resorptiv
wirksame Stoffe.
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[Allgemeiner Staubgrenzwert, Einatembare
Fraktion]
10
AGW:
2
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900
Siliciumdioxid
112945-52-5
[Allgemeiner Staubgrenzwert,
Alveolengängige Fraktion]
1,25
AGW:
Ein Risiko der
Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des AGW und des
BGW nicht befürchtet zu
werden (siehe Nummer 2.7).
TRGS 900










