Certifications 2
SDB-Nr.: 153749 V004.0
LOCTITE LB 8009 known as 8009,Heavy Duty A.S.
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Entsorgung des Produktes:
Gemäß einschlägiger örtlicher und nationaler Vorschriften entsorgen.
Nicht in die Kanalisation / Oberflächenwasser / Grundwasser gelangen lassen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung:
Nach Gebrauch sind Tuben, Gebinde und Flaschen, die noch Restanhaftungen des Produktes enthalten, als Sondermüll zu
entsorgen.
Abfallschlüssel
Die EAK-Abfallschlüssel sind nicht produkt- sondern herkunftsbezogen. Der Hersteller kann daher für die Produkte, die in
unterschiedlichen Branchen Anwendung finden, keinen Abfallschlüssel angeben.Die aufgeführten Schlüssel sind als
Empfehlung für den Anwender zu verstehen.
14 06 03 Andere Lösemittel und Lösemittelgemische
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1.
UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
14.3.
Transportgefahrenklassen
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
14.4.
Verpackungsgruppe
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
14.5.
Umweltgefahren
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Kein Gefahrgut im Sinne RID, ADR, ADN, IMDG, IATA-DGR
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das
Gemisch
Ozon-schädliche Substanzen (ODS) nach Verordnung 1005/2009/EU:
Nicht anwendbar
Dem PIC-Verfahren unterliegenden Chemikalien nach EU-Verordnung
649/2012/EU:
Nicht anwendbar
Persistente, organische Schadstoffe (POPs) nach Verordnung 2019/1021/EU:
Nicht anwendbar
EU. REACH, Anhang XVII, Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung (Verordnung 1907/2006/EG):
Nicht anwendbar
VOC-Gehalt
(2010/75/EC)
< 3 %