Safety Data Sheet Article 22492896

LotusGrill Sicherheitsbrennpaste
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-LG-001
Druckdatum: 07.04.2016 Seite 3 von 11
LotusGrill GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
feuchte/klamme Haut, Erregung/Ruhelosigkeit, Beschleunigung der Herztätigkeit, ZNS-Depression, Schwindel,
Rausch, Kopfschmerzen, Trunkenheit, Übelkeit, Erbrechen, gestörtes Reaktionsvermögen,
Koordinationsstörungen, Sehstörungen, Konzentrationsstörungen, Wahnvorstellungen, gestörte
Schmerzempfindlichkeit, Herzrhythmusstörung, Bewusstseinsstörung, Tremor, Krämpfe/unkontrollierte
Muskelzusammenziehungen, weite Pupillen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wassernebel. Wassersprühstrahl. alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver.
Trockenlöschmittel.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Dämpfe sind schwerer als Luft, sie breiten sich
am Boden aus. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von
Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Explosionsgefahr.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verschmutzte Gegenstände und Flächen
unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Handhabung und Lagerung: siehe Abschnitt 7
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. (z.B. bei der Herstellung oder
beim Umfüllen) Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder
unzureichend ist, sollte nach Möglichkeit eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt werden . Nicht
Hinweise zum sicheren Umgang
Revisions-Nr.: 1,00 Überarbeitet am: 30.03.2016 D - DE