Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II
Überarbeitet am / Version: 27.03.2015 / 0002
Ersetzt Fassung vom / Version: 29.11.2011 / 0001
Gültig ab: 27.03.2015
PDF-Druckdatum: 30.03.2015
LRP Magic Colour 2
Anwendungsgebiet Expositionsweg /
Umweltkompartiment
Auswirkung auf die
Gesundheit
Deskripto
r
Wert Einheit Bemerku
ng
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 83 mg/m3
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit, lokale
Effekte
DNEL 83 mg/m3
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 14,7 mg/m3
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit, lokale
Effekte
DNEL 14,7 mg/m3
2-Methoxy-1-methylethylacetat
Anwendungsgebiet Expositionsweg /
Umweltkompartiment
Auswirkung auf die
Gesundheit
Deskripto
r
Wert Einheit Bemerku
ng
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 153,5 mg/kg
Arbeiter / Arbeitnehmer Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 275 mg/m3
Verbraucher Mensch - dermal Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 54,8 mg/kg
Verbraucher Mensch - oral Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 1,67 mg/kg
Umwelt - Süßwasser PNEC 0,635 mg/l
Umwelt - Sediment,
Süßwasser
PNEC 3,29 mg/kg
Umwelt - Sediment,
Meerwasser
PNEC 0,329 mg/kg
Umwelt - Boden PNEC 0,29 mg/kg
Umwelt -
Abwasserbehandlungsanla
ge
PNEC 100 mg/l
Verbraucher Mensch - Inhalation Langzeit,
systemische Effekte
DNEL 33 mg/m3
Umwelt - Meerwasser PNEC 0,0635 mg/l
Umwelt - Wasser,
sporadische
(intermittierende)
Freisetzung
PNEC 6,35 mg/l
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Falls dies nicht ausreicht, um die Konzentration unter den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) zu halten, ist ein geeigneter Atemschutz
zu tragen.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
8.2.2 Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor dem Betreten von Bereichen, in denen gegessen wird, kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstungen ablegen.
Augen-/Gesichtsschutz:
Bei Gefahr des Augenkontaktes.
Schutzbrille dichtschließend mit Seitenschildern (EN 166).
Hautschutz - Handschutz:
Im Normalfall nicht erforderlich.
Bei direktem Kontakt mit dem Inhaltsstoff:
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