Operation Manual

8. Dämmung und Luftabstände
8.1 Dämmung
Das vorhandene Mauerwerk im dem Bereich der Heizkammer muss vor zu viel Wärme geschützt
werden. Es gelten die Vorschriften der TROL und die jeweiligen FeuV und Landesbauordungen (LBO).
Es muss zwischen zwei Arten von Mauerwerk unterschieden werden.
1. Zu schützendes Mauerwerk
2. Normales Mauerwerk
Zu Mauerwerk 1 zählen tragende Wände, Decken, Böden und Wände unter 11,5 cm Dicke sowie
Schornstein und brennbare Wände.
Bei diesem ist der Aufbau der Dämmung:
Insgesamt 20 cm aus 10 cm Mauerwerk mit der Klassifizierung A1 (nicht brennbar) + 10 cm
Dämmung aus Steinwolle (DIN EN 14303, 700°C, min. 80kg/).Diese Dicke kann mit einem
zugelassenen Ersatzdämmstoffe reduziert werden. Bitte verwenden Sie für die Bestimmung der
reduzierten Dicke, die Tabelle des jeweiligen Herstellers des Ersatzdämmstoffs.
Zu Mauerwerk 2 zählen alle anderen Wände die nicht zu 1. zählen. Diese sind mit 10 cm Steinwolle
(DIN EN 14303, 700°C, min. 80kg/m³) zu verkleiden. Hier kann auch ein zugelassener
Ersatzdämmstoff verwendet werden, um die Dicke der Dämmung zu reduzieren.
Desweiteren muss der Bereich frei von üblicher Elektroinstallationsleitungen und bauteilen sein,
oder sie werden besonders gedämmt damit sie keinen dauerhaften Temperaturen über 30 ° C
ausgesetzt sind. Empfehlenswert ist die Verlegung der Elektroleitungen die im Bereich der
Heizkammer liegen.
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