User manual

DEUTSCH
VYSYS KAMERA X10
FUNK VIDEO ÜBERWACHUNG
Rechtliche Grundlagen
08
In Deutschland regelt eine Reihe von Gesetzen,
wer Videoüberwachung wie und wo einsetzen
darf. Ein wichtiger Punkt ist: Videoüberwachung
muss gesetzeskonform installiert und betrieben
werden.
VIDEOÜBERWACHUNG
PRIVATER BEREICH
Aufgrund der einfachen Bedienbarkeit, moderner
und vernetzter Technik hält die Videoüberwachung
zunehmend Einzug in Privathäuser und Woh-
nungen. Bei der Installation müssen natürlich die
rechtlichen Grundlagen entsprechend eingehalten
werden, wobei hier regelmäßig aufgrund der
Vielfältigkeit der Gegebenheiten vor Ort eine
Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden muss.
Folgende Voraussetzungen sollten dabei geprüft
werden:
1. Rechtmäßigkeit:
Eine Überwachung des eigenen privaten Um-
feldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig
zulässig. Werden fremde Personen innerhalb
dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies
nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten
zugestimmt haben. Eine Überwachung frem-
den Privat-Umfeldes oder öffentlichen Umfeldes
(Straßen, Wege, Plätze) ist im Regelfall nicht
zulässig und nur öffentlichen staatlichen Stellen
vorbehalten. Eine Überwachung des eigenen, je-
doch öffentlich zugänglichen Privat-Umfeldes kann
abhängig vom Überwachungszweck im Einzelfall
zulässig sein.
2. Verhältnismäßigkeit:
In jedem Fall sollte vor dem Einsatz einer
Videoüberwachung geprüft werden, ob diese
in Abwägung der berechtigten Interessen des
Eigentümers, der z.B. sein Grundstück vor rechts-
widrigen Übergriffen von außen schützen
möchten, und dem allgemeinen Persönlichkeits-
recht der Personen, die in den überwachten
Bereich eintreten oder eintreten wollen, verhält-
nismäßig ist. Es sollte grundsätzlich hinterfragt
werden, ob den möglicherweise zu erwartenden
Beeinträchtigungen (z.B. Straftaten, Angriffe
auf Personen oder den Wohnbereich) nicht
anders (z.B. durch eine Alarmanlage, zusätzliche
mechanische Absicherungen, Sicherheitspersonal)
begegnet werden kann.
VIDEOÜBERWACHUNG
ÖFFENTLICHER BEREICH
Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume
mit Videoüberwachung ist grundsätzlich nur
zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung von
öffentlichen staatlichen Stellen innerhalb des