Safety data sheet

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Ggf. Atemschutzgerät erforderlich.
Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter bei Brand mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
06. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8)
beachten.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den
örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculite) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit
Reinigungsmittel säubern, möglichst keine organischen Lösemittel benutzen.
07. Handhabung und Lagerung
Hinweise zum sicheren Umgang
Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein Überschreiten der AGW-Grenzwerte
vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten
werden. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen: beim Umfüllen ausschließlich geerdete Leitungen benutzen. Das
Tragen antistatischer Kleidung incl. Schuhwerk wird empfohlen. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Berührung mit der Haut
und den Augen vermeiden. Dämpfe nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken - Nicht Rauchen. Gesetzliche Schutz-
und Sicherheitsvorschriften befolgen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein
explosives Gemisch.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Sofern das Produkt nach VbF klassifiziert ist (siehe Kapitel 15), müssen elektrische Einrichtungen den Vorschriften der DIN VDE
0165 entsprechen. Böden müssen den "Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infol ge elektrostatischer
Aufladungen" (ZH 1/200) entsprechen. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druckbehälter!
Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht
lagern, um jegliches Austreten zu verhindern.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxydationsmitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Stets in Behältern aufbewahren, die dem Originalgebinde entsprechen. Hinweise auf dem Etikett beachten. Vor Hitze und
direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Lagerklasse VCI : 3A
08. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht,
um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen
werden.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten
ETHANOL ; CAS-Nr. : 64-17-5
Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D )
Wert : 500 ppm / 960 mg/m
3
Kategorie : 2(II)
Bemerkungen : Y
Versionsdatum : 01.04.2007
XYLOL ; CAS-Nr. : 1330-20-7•
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname : 121 KRONENGRUND
Überarbeitet am : 30.11.2007 Version : 5.0.0
Druckdatum : 30.11.2007
Seite : 3 / 2
Spezifizierung : TRGS 900 - Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D )
Wert : 100 ppm / 440 mg/m
3
Kategorie : 2(II)
Bemerkungen : H
Versionsdatum : 01.04.2007
Spezifizierung : TRGS 903 - Biologische Grenzwerte ( D )
Parameter : Xylol / Vollblut / Expositionsende bzw. Schichtende
Wert : 1,5 mg/l
Versionsdatum : 31.03.2004
Spezifizierung : TRGS 903 - Biologische Grenzwerte ( D )
Parameter : Methylhippur-(Tolur-)säure / Harn / Expositionsende bzw. Schichtende
Wert : 2 g/l
Versionsdatum : 31.03.2004
Spezifizierung : Short Term Exposure Limit ( EC )