Operation Manual

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Das Edelstahl-Pflegemittel enthält alipha-
tische Kohlenwasserstoffe mit speziellen
Reinigerwirkstoffen. Treibgas: Propan/Butan.
Behälter steht unter Druck. Vor Erwärmung
über 50°C und Sonnenbestrahlung schüt-
zen. Nach Gebrauch nicht gewaltsam öff-
nen oder verbrennen. Nicht gegen Flammen
oder auf glühende Gegenstände sprühen.
Dämpfe nicht einatmen, für gute Raumlüf-
tung sorgen. Für Kinder unzugänglich auf-
bewahren. Nicht in die Augen sprühen.
Nach Einatmen: Ruhe, frische Luft, evtl. Arzt
hinzuziehen. Nach Körperkontakt: Ver-
schmutzte Kleidung entfernen, mit Wasser
gründlich waschen. Nach Augenkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Nach Ver-
schlucken: Sofort Mund ausspülen, evtl.
Arzt hinzuziehen.
Die Reinungstablette enthält Kaliumcarbo-
nat und Natriumcarbonat Peroxohydrat.
Reizt die Augen und die Haut. Gesundheits-
schädlich beim Verschlucken. Für Kinder
unzugänglich aufbewahren. hl und
trocken lagern.
Nicht mit anderen Produkten mischen.
Nach rperkontakt: Verschmutzte Klei-
dung entfernen, mit Wasser gründlich
waschen. Nach Einatmen: Bei Beschwer-
den ärztlichen Rat einholen. Nach Haut-
kontakt: Sofort mit viel Wasser abwaschen
und gut nachspülen. Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Male bei geöffnetem Lid-
spalt unter fließendem Wasser spülen. Bei
anhaltenden Beschwerden Arzt konsultie-
ren. Nach Verschlucken: Mund ausspülen
und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Be-
schwerden Arzt hinzuziehen.
13. Instandhaltung
Bestandteile technischer Geräte unterliegen
einem natürlichen Verschleiß und müssen
regelmäßig ausgetauscht werden.
Wird kein Wasserfilter eingesetzt, muss bei
hartem Leitungswasser eine regelmäßige
Entkalkung vorgenommen werden.
Sicherheitsrelevante Bauteile müssen ent-
sprechend bestehender Verordnungen in
regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Vorgeschaltete Wasserfilter müssen auf ihre
Wirksamkeit hin überwacht und spätestens
nach 12 Monaten erneuert werden.
Auch während der Garantie- und Gewähr-
leistungszeit können Kundendiensteinsätze
durch z.B. Verschmutzung und Verkalkung
des Gerätes kostenpflichtig sein.
Wir empfehlen für die Instandhaltung dieser
Maschine den Abschluss eines Wartungs-
vertrages.
Alle Reparatur- und Wartungsarbeiten am
Gerät dürfen nur vom Technischen Kunden-
dienst von MELITTA SystemService, oder
durch von uns autorisierte Fachleute erfol-
gen.
Nach ca. 30.000 Brühvorgängen ist eine
kostenpflichtige Instandhaltung erforderlich.
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift der
Berufsgenossenschaften BGV A2 (vorm.
VBG 4) ist der Betreiber verpflichtet, dieses
elektrische Betriebsmittel in bestimmten
Zeit-abständen von einer autorisierten Elek-
trofachkraft auf seinen ordnungsgemäßen
Zustand kontrollieren zu lassen. Der Zeit-
abstand zwischen 2 Kontrollen beträgt für
dieses ortsfeste Gerät längstens 4 Jahre.
Es entspricht der BGV A2 und muss vor der
ersten Inbetriebnahme keiner weiteren
Prüfung unterzogen werden. Diese vorge-
schriebene Prüfung kann auf Anforderung
auch von dem MELITTA-Kundendienst
durchgeführt und bestätigt werden.
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