Certifications 2

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Druckdatum: 03.08.2015
überarbeitet am: 03.08.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Zementschleier Entferner
(Fortsetzung von Seite 10)
41.1.9
·
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition, Kategorie 3. Kann die Atemwege reizen.
Kann die Atemwege reizen.
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Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde
nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Gemisch wurde
nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
CAS: 7647-01-0 Salzsäure
EC50/72 h 56 mg/l (Daphnia magna (Großer Wasserfloh))
LC50/48 h 862 mg/l (Leuciscus idus (Goldorfe))
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Bewertung/Einstufung des Gemisches:
Das Gemisch wurde nach den Berechnungsverfahren der CLP-VO (EG) 1272/2008 eingestuft.
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
CAS: 7647-01-0 Salzsäure
Biologische Abbaubarkeit (Nicht anwendbar)
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei
anorganischen Stoffen nicht anwendbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
CAS: 7647-01-0 Salzsäure
log Pow 0,25 (Berechnungsmethode) (QSAR)
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow < 1).
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Bewertung des Gemisches:
Keine Bioakkumulation.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Bemerkung:
Schadwirkung auf Fische, Plankton und festsitzende Organismen durch pH-Verschiebung möglich.
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Sonstige Hinweise:
Die toxische Wirkung für Fische und Bakterien beginnt unterhalb pH-Wert = 6 bzw. über pH-Wert =
9.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside
erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr.
648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die
zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre
direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung
führen. Ein niedriger pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der
Anwendungskonzentration erhöht sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des
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