Safety Data Sheet Article 23838767

Seite: 6/15
Druckdatum: 24.11.2015
überarbeitet am: 24.11.2015
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Handelsname: Metall Reiniger
(Fortsetzung von Seite 5)
42.0
·
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
8.2.1 Geeignete Technische Steuerungseinrichtungen:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem
Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Siehe Abschnitt 7.1.
·
8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung:
Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -
menge arbeitsspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit
den Lieferanten abgeklärt werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) entsprechend den nationalen Standards verwenden. Beim
Lieferanten der PSA nachfragen.
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
·
Atemschutz:
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und sonstiger
Grenzwerte normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
·
Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)
·
Handschuhmaterial
Butylkautschuk, Butyl (IIR)
Empfohlene Materialstärke:
0,5 mm
·
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
> 480 min
Für den Kontakt mit Produkt werden Schutzhandschuhe nach EN 374 empfohlen, bespielsweise
Butoflex 651 (MAPA GmbH). Für den längeren und wiederholten Kontakt ist zu beachten, dass die
oben genannten Durchdringungszeiten in der Praxis deutlich kürzer sein können, als die nach EN
374 ermittelten. Der Schutzhandschuh sollte in jedem Falle auf seine arbeitsplatzspezifische
Eignung (z.B. mechanische und thermische Beständigkeit, Antistatik etc.) geprüft werden. Bei
ersten Abnutzungserscheinungen ist der Schutzhandschuh sofort zu ersetzen. Wir empfehlen
einen auf die betrieblichen Belange abgestimmten Handpflegeplan in Zusammenarbeit mit einem
Handschuhhersteller sowie der Berufsgenossenschaft zu erstellen.
·
Augenschutz:
Gestellbrille mit Seitenschutz gemäß EN 166:2001 verwenden.
·
Körperschutz:
Nicht erforderlich.
·
8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Siehe Abschnitte 6 und 7.
·
Risikomanagementmaßnahmen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 7)