Safety data sheet Article 13881941

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname :
MEM Gummi-Mörtel (1 kg) - PULVERKOMPONENTE
Bearbeitungsdatum :
11.11.2014
Version (Überarbeitung) :
8.0.0 (7.0.0)
Druckdatum :
06.05.2015
Seite :
/
( DE / D )
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
MEM Gummi
-
Mörtel (1 kg)
-
PULVERKOMPONENTE
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Gemisch aus Spezialzementen
Produktkategorien [PC]
PC10
-
Bau
-
und Konstruktionszubereitungen nirgends anders genannt
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt.
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
(Hersteller/Importeur/Alleinvertreter/nachgeschalteter Anwender/Händler)
MEM Bauchemie GmbH
Straße :
Am Emsdeich 52
Postleitzahl/Ort :
26789 Leer
Telefon :
0491 - 92 58 0 - 0
Telefax :
0491 - 92 58 0 - 58
Ansprechpartner für Informationen:
SDB@mem.de
1.4
Notrufnummer
Giftnotruf Berlin: 030 / 30 68 67 90
-
Beratung in Deutsch und Englisch
Notfalltelefon des Herstellers / Lieferanten: 0491 / 925800
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Gefahr ernster Augenschäden.
Xi ; R 41
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Eye Dam. 1 ; H318
-
Schwere Augenschädigung/
-
reizung : Kategorie 1 ; Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Irrit. 2 ; H315
-
Ätzung/Reizung der Haut : Kategorie 2 ; Verursacht Hautreizungen.
2.2
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen
Xi ; Reizend
R
-
Sätze
41
Gefahr ernster Augenschäden.
S
-
Sätze
2
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
36/37/39
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz
tragen.
46
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
64
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

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