Information

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01. Juli 2020
Besteht kein Anspruch auf Reparatur, ist das Ersatzgerät unverzüglich zurück zu senden.
Metabo hat Anspruch auf 3% des aktuellen Listenpreises (inkl. MwSt.) pro Überlassungstag.
Höchstbetrag ist der aktuelle Listenpreis (inkl. MwSt.).
4.3 Diebstahlabsicherung
Wird ein berechtigtes Gerät gestohlen, kann über den Händler von Metabo eine Maschine gleichen
Typs (Basisgerät, keine Sets) für einen vorteilhaften Preis erworben werden.
Das Ersatzgerät kann die restliche Zeit des Full Service Vertrags übernehmen. Dazu muss
der Händler den Registrierungsnachweis des gestohlenen Gerätes zusammen mit der An-
zeige an Metabo melden.
Zur Aufrechterhaltung des Full Service Vertrages muss die neue Seriennummer nachträglich
an Metabo gemeldet werden.
Zur Inanspruchnahme der Diebstahlabsicherung ist der Diebstahl unverzüglich bei der Poli-
zei anzuzeigen. Die Anzeige mit dem Registrierungsnachweis ist innerhalb 5 Arbeitstagen
nach dem Diebstahl Metabo vorzulegen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird das neue Gerät an den Händler gegen Zahlung des Kauf-
preises ausgeliefert.
5. Full Service Bedingungen
5.1 Ein Full Service Fall liegt vor
wenn das gelieferte Gerät nachweislich nicht frei von Material- und Fertigungsfehler ist
wenn Verschleißteile (wie Kohlebürsten, Kugellager, Gummimanschetten Dichtungs-
ringe, Schalter, Akkupacks) nachweislich durch natürliche Abnutzung bei ordnungsge-
mäßem Gebrauch des Gerätes beschädigt sind.
5.2 Kein Full Service Fall liegt vor
bei Beschädigung von Verbrauchmaterialien
wenn bei Anschluss, Installation, Inbetriebnahme, Betrieb, Gebrauch und Wartung der
Geräte von der Bedienungsanleitung und sonstigen Unterlagen der einzelnen Geräte ab-
gewichen wurde
bei unsachgemäßem Gebrauch, insbesondere Gewalt (Sturz, Schlag)
bei Mängeln, die durch die Verwendung von Zubehör oder Ersatzteilen erzeugt wurden,
die keine Originalteile sind
bei Geräten, bei denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden, ins-
besondere bei Geräten, die zerlegt wurden