Information

Stand November 2018
E. Inanspruchnahme der Garantieleistungen und ergänzende Regelungen
a) Die vorbenannten Garantieerklärungen erstrecken sich ausschließlich auf Mängel, die auf
Material- und/oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie umfasst insbe-
sondere die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit von elektronischen Bauteilen und Ak-
kus sowie die Mangelfreiheit von Werkstoffen, wie Kunststoffen und Metall.
b) Im Garantiefall trägt die Metabowerke GmbH die Nacherfüllungs-/Reparatur- und Trans-
portkosten. Nach der freien Wahl der Metabowerke GmbH wird entweder eine kostenlose
Reparatur oder ein Austausch des Gerätes im Garantiefall durchgeführt.
c) Die Garantie gilt jeweils für das Land, in dem das Metabo-Produkt erworben wurde.
d) Die hier benannten Garantieleistungen gelten zusätzlich zu den sonstigen Rechten des
Käufers/Endverbrauchers. Der Garantienehmer hat unbeschadet dieser Garantie die ge-
setzlichen Rechte des Käufers, insbesondere Gewährleistungsrechte oder Produkthaf-
tung. Die gesetzlichen Rechte des Käufers werden von dieser Garantie nicht einge-
schränkt. Sie gelten uneingeschränkt neben dieser Garantie.
e) Der Käufer ist nicht befugt, seine Rechte aus der Metabo-Garantie and Dritte abzutreten.
f) Die Rechte aus dieser Garantieerklärung können gegenüber der
Metabowerke GmbH, Metabo-Alle 1 in 72622 Nürtingen
www.metabo.com
schriftlich, per Mail oder telefonisch geltend gemacht werden. Weiter Informationen zur
Kontaktaufnahme finden Sie unter www.metabo-service.com.
g) Bei Geltendmachung eines Garantieanspruches ist der Original-Verkaufsbeleg mit Ver-
kaufsdatum beizufügen. Zusätzlich ist bei der Geltendmachung eines Garantieanspru-
ches aus der XXL Garantie, das XXL Garantiezertifikat zusammen mit dem Original Ver-
kaufsbeleg/Kassenbon und dem defekten Gerät an Ihr Metabo Service Center zu versen-
den.