Publikation der deutschen Versicherer (GDV e. V.
Lithium-Batterien VdS 3103 : 2019-06 (03) Zusammenfassung Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Batterien gibt es bisher keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die vorliegende Publikation gibt Hinweise zur Schadenverhütung bei der Bereitstellung von LithiumBatterien in Produktions- und Lagerbereichen. Dabei werden die Batterien abhängig von Lithiumgehalt, Gewicht und Leistung in drei Kategorien unterschieden.
VdS 3103 : 2019-06 (03) Lithium-Batterien Lithium-Batterien Inhalt Zusammenfassung ................................................................................................................................... 2 1 Vorbemerkung ............................................................................................................................. 4 2 Anwendungsbereich ....................................................................................................................
Lithium-Batterien 1 Vorbemerkung Lithium-Batterien haben in allen Bereichen des täglichen Lebens Einzug gehalten. Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkus für Handys, Notebooks, für Elektrowerkzeuge und -gartengeräte, für Elektrorasenmäher und -fahrräder sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, und letztendlich profitiert auch die voranschreitende Elektromobilität im Automobilbereich von der Entwicklung.
VdS 3103 : 2019-06 (03) J Lithium-Batterien Überladung (starke Temperaturerhöhung infolge exothermen Vorgangs) Neben der unsachgemäßen Handhabung liegt eine weitere Gefahrenquelle in den Batteriezellen und -systemen selbst: J J J J hoher elektrischer Strom möglich (Temperaturerhöhungen durch Lichtbögen, Kurzschluss etc.
Lithium-Batterien Lithium-Batterien geringer Leistung Hierzu zählen alle einzelligen Batterien und Kleinbatterien, welche vornehmlich für den Bereich Computer, Multimedia, Kleinelektrogeräte und Kleinwerkzeuge etc. verwendet werden. Lithium-Batterien mittlerer Leistung Batterien dieser Kategorie werden z. B. für Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb (Pedelec, E-Bike), E-Scooter, Light Electric Vehicle (LEV), größere Gartengeräte, diverse Kleinfahrzeuge und dgl.
VdS 3103 : 2019-06 (03) 5.3 Bereitstellung in Produktionsbereichen Sofern Lithium-Batterien an Produktionsplätzen bereitgestellt werden müssen, sind folgende Vorgaben zu beachten: J J 6 Lithium-Batterien Für die Erarbeitung eines wirksamen Schutzkonzepts ist aus diesen Gründen immer eine Einzelfallbetrachtung in Abstimmung mit dem Versicherer erforderlich. Begrenzung der Anzahl auf das notwendige Minimum („Tagesbedarf“) geeignete Feuerlöscheinrichtungen (z. B.
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH • Amsterdamer Str. 174 • D-50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.