safety data sheet

Lithium-BatterienVdS 3103 : 2019-06 (03)
5
J
Überladung (starke Temperaturerhöhung
infolge exothermen Vorgangs)
Neben der unsachgemäßen Handhabung liegt
eine weitere Gefahrenquelle in den Batteriezellen
und -systemen selbst:
J
hoher elektrischer Strom möglich
(Temperaturerhöhungen durch Lichtbögen,
Kurzschluss etc.)
J
möglicher Austritt giftiger, und/oder brenn-
barer oder explosionsfähiger Inhaltsstoffe im
Brandfall, die ein explosionsfähiges Gemisch
bilden können
J
hohe Brandlast der verwendeten Materialien
und Komponenten
J
Bei Erwärmung/thermal runaway plötzliches
Bersten von Batterien und Batteriezellen bei
Versagen des Sicherheitsventils
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind in
einer Gefährdungsbeurteilung die Gefahren, die von
den Batterien bzw. technischen Einrichtungen und
Geräten, in denen Batterien enthalten sind, ausge-
hen können, einzuschätzen bzw. zu beurteilen.
5 Maßnahmen zur
Schadenverhütung
Die Hinweise zur Schadenverhütung gelten sowohl
für neue als auch für gebrauchte Batterien.
Das Gefährdungspotenzial von Lithium-Batterien
wird, neben dem Produktdesign, maßgeblich durch
die Leistung der Module bzw. des Systems selbst
bestimmt. Bei den derzeit bekannten Typen bietet
sich zur Differenzierung eine Unterteilung in drei
Kategorien an:
Leistung Lithiummetallbatterie
(UN 3090)
Lithiumionenbatterie
(UN 3480)
gering ≤ 2 g Li je Batterie
≤ 100 Wh je Batterie
mittel > 2 g Li je Batterie
und ≤ 12 kg brutto je Batterie
> 100 Wh je Batterie
und ≤ 12 kg brutto je Batterie
hoch > 2 g Li je Batterie
und > 12 kg brutto je Batterie
> 100 Wh je Batterie
und/oder > 12 kg brutto je Batterie