Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
mibenco gmbh
mibenco® Flüssiggummi SPRAY
Überarbeitet am: 03.09.2021 Materialnummer: 7142 Seite 4 von 11
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Das aufgenommene Material gemäß
Abschnitt Entsorgung behandeln. Geeignetes Material zum Aufnehmen: Kieselgur.
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang: Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu
verwenden. Folgendes ist zu vermeiden: Einatmen. Hautkontakt. Augenkontakt.
Hinweise zum sicheren Umgang
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht
essen und trinken. Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend
sind, muss Atemschutz getragen werden.
Hinweise zu allgemeinen Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten
werden. Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Druckgaspackungen
(Aerosolpackungen).
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Zu vermeidende Stoffe: Säure. Base. Oxidationsmittel. Papier.
Zusammenlagerungshinweise
Nur im Originalbehälter lagern. Schützen gegen: Hitze. Erhitzen führt zu Druckerhöhung und Berstgefahr.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
2B (Aerosolpackungen und Feuerzeuge)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Aerosol Farbe, Lack.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.F/m³mg/m³ppmBezeichnungCAS-Nr. Art
2(II)201,2,4-Trimethylbenzol95-63-6 100
8(II)1000Dimethylether115-10-6 1900
2(II)50Xylol (alle Isomere)1330-20-7 220
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
Proben.-
Zeitpunkt
Unters.- materialGrenzwertParameterBezeichnungCAS-Nr.
1330-20-7 Xylol U2000 mg/l b
Methylhippur-
(Tolur-)säure (alle
Isomere)
95-63-6 1,2,4-Trimethylbenzol U400 mg/g c,b
Dimethylbenzoesäuren
(in Kreatinin)
Druckdatum: 03.09.2021 D - DERevisions-Nr.: 1,15