Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
mibenco gmbh
mibenco® FLÜSSIGGUMMI PUR
Überarbeitet am: 20.07.2018 Materialnummer: 72XX Seite 3 von 10
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Häufiger und andauernder Hautkontakt kann
zu Hautreizungen führen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich,
Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Schaum. Trockenlöschmittel. Kohlendioxid (CO2).
ABC-Pulver.
Geeignete Löschmittel
Scharfer Wasserstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Bei Verbrennung starke Rußentwicklung. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zum
Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Produkt aus Brandbereich entfernen. Löschmaßnahmen auf
die Umgebung abstimmen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Das aufgenommene Material gemäß
Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen: Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden . Es wird
empfohlen alle Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass folgendes ausgeschlossen ist: Einatmen. Hautkontakt.
Augenkontakt. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
D - DE Druckdatum: 20.07.2018Revisions-Nr.: 1,03