Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
mibenco gmbh
mibenco® FLÜSSIGGUMMI PUR
Überarbeitet am: 20.07.2018 Materialnummer: 72XX Seite 7 von 10
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis QuelleSpezies Methode
Heptan; n-Heptan142-82-5
Akute Fischtoxizität 96 h GESTIS
LC50 375 mg/l
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Keine Daten verfügbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser
Log Pow
BezeichnungCAS-Nr.
142-82-5 4,66Heptan; n-Heptan
Keine Daten verfügbar
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
Keine Daten verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
080111
ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON
BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND
DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; Farb- und Lackabfälle,
die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
Abfallschlüssel Produktreste
ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON
BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND
DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; Farb- und Lackabfälle,
die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
080111
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
ABFÄLLE AUS HERSTELLUNG, ZUBEREITUNG, VERTRIEB UND ANWENDUNG (HZVA) VON
BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN, DICHTMASSEN UND
DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken; Farb- und Lackabfälle,
die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; gefährlicher Abfall
080111
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt
werden. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 1139
D - DE Druckdatum: 20.07.2018Revisions-Nr.: 1,03