User manual
Wichtige Kundeninformation
Als Zubehörteil für eine Funkanlage fällt dieses Gerät unter die Bestimmungen der
EMV Gesetzgebung, des FTEG und der R&TTE Direktive der Europäischen Union.
Als Zeichen dafür, dass dieses Funk-Zubehörteil die europäischen Normen
und Bestimmungen einhält, haben wir das CE-Zeichen angebracht.
Dieses Produkt wurde entsprechend der harmonisierten europäischen
Normenreihe
EN 301 489 (EMV) und EN 300 135-2, EN 300 433-2 (CB-Funk) sowie
EN 301 783-2 (Amateurfunk) bzw. EN 300 086-2 (Betriebsfunk)
entwickelt und gefertigt.
Beachten Sie bitte die folgenden Zusatzbedingungen:
1. Kabel für NF- und HF-Signal-Eingänge und -Ausgänge an Messgeräten müssen
abgeschirmt sein und dürfen eine maximale Länge von 3 Metern haben.
2. An Antennenschalter dürfen nur (abgeschirmte) Koaxialkabel angeschlossen
werden.
3. Stehwellenmeßgeräte und andere HF-Meßgeräte ( z.B. Powermeter, HF-
Frequenzzähler und Modulationsmessgeräte) dürfen nur kurzzeitig für die Dauer
einer Messung in das Antennenkabel eingeschleift werden. Für den Funkbetrieb
müssen die Messgeräte wieder aus der Antennenleitung entfernt werden. Ein
Dauerbetrieb zu Prüfzwecken ist nur mit nichtstrahlenden Abschlusswiderständen
(Dummy Load) statthaft.
4. Mikrofone dürfen nur über abgeschirmte Leitungen angeschlossen werden.
Bei Albrecht und Midland Funkgeräten ist im allgemeinen eine Leitungslänge
von bis zu 3 Metern zulässig. Beachten Sie bitte, dass im CB-Funk
Verstärkermikrofone nur an solche CB-Funkgeräte angeschlossen werden dürfen,
bei denen Verstärkermikrofone laut Anleitung als zulässig deklariert sind. Weitere
Hinweise finden Sie auch in den Bedienungsanleitungen zum Funkgerät bzw.
Mikrofon.
5. Bei Funk-Netzteilen gilt aus EMV-Gründen eine Begrenzung der zulässigen
Leitungslänge auf der 12 V-Gleichspannungsseite von 3 Metern.
© 2011 Alan Electronics GmbH