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Auszug aus unseren AGB
8. Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen setzten voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Beanstandungen können nur
unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben
ist, schriftlich, unter genauer Bezeichnung der Beanstandung, geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar,
sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich ein versteckter Mangel, so muss
ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden.
Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials unbrauchbar, bzw. in ihrer Verwendung erheblich beeinträchtigt sind. Handelsüblich
zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Schäden, die auf eine
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung/Gebrauch oder Behandlung/Bedienung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage/Anschluss bzw. Inbetriebnahme
durch den Kunden oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung oder Gewalteinwirkung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Ungeachtet
einer evtl. Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige
Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen.
Insoweit evtl. anfallende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gilt ab Lieferdatum.
Bei berechtigten Beanstandungen (Mängelrügen) steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder den Mangel in angemessener Frist zu beseitigen oder kostenlos
Ersatz zu leisten oder bei Nichterfüllung die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen.
Sonstige Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, stehen dem Kunden weder gegen unsere Vertreter und
Erfüllungshilfen noch gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird,
jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur
dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für
die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wir gewähren auf alle mit unseren Markennamen ALAN, ALBRECHT und MIDLAND gekennzeichneten Produkte eine Garantie von 24 Monaten. Die genauen
Garantiebedingungen, Fristen usw. entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die dem Produkt beiliegen. Ein Garantieanspruch besteht in jedem Fall aber nur, wenn mit der
Geltendmachung der Lieferschein und die Rechnungskopie bzw. der Kaufbeleg vorgelegt wird. Ausgenommen von der Garantie sind Akkus, Batterien und
Verschleißteile, sowie Senderendstufen und Beleuchtungsmittel. Bei dem Verkauf von gebrauchten Artikeln (B-Ware) reduziert sich die Garantiezeit auf 1 Jahr.
Wir behalten uns vor, Reparaturen an externe, von uns autorisierte Servicestellen weiterzugeben. Eventuelle Garantieansprüche bleiben davon unberührt. Wir informieren
Sie über den jeweiligen Partner, damit Sie das Produkt, um Zeit- und Kosten zu sparen, auch direkt zu der Servicestelle einschicken können.
Waren, welche von uns speziell für den Kunden bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung; für diese übernehmen wir keine Garantie.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der Produkte, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung.
Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln, die nicht von der Garantie erfasst werden, gelten die obigen Gewährleistungsregelungen.
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