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Für Unternehmen gilt zusätzlich:
Beanstandungen setzten voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Beanstandungen können nur
unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung
der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben
ist, schriftlich, unter genauer Bezeichnung der Beanstandung, geltend gemacht
werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar,
sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde
die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich ein versteckter Mangel, so muss ebenfalls
unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels
gerügt werden. Ungeachtet einer evtl. Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und
sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung
der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu
veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der
schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anfallende Kosten trägt die
unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der
Kunde einzustehen.
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