Safety Data Sheet Article 20598406

STOCKFLECKEN STOPP
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Identifikatoren
Chemische
Bezeichnung
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen
Wortlaut der oben angegebenen R-Sätze.
%
Einstufung
Cement with >2PPM
Cr(VI)
EG: 266-043-4
CAS: 65997-15-1
20-99,9
Xi; R41, R37/38
R43
Skin Irrit. 2, H315
Eye Dam. 1, H318
Skin Sens. 1, H317
STOT SE 3, H335
[1] [2]
Naphtha (Erdöl), mit
Wasserstoff behandelt,
schwer
EG: 265-150-3
CAS: 64742-48-9
Verzeichnis: 649-327-
00-6
15-20
R10
Xn; R65
R66, R67
Asp. Tox. 1, H304
[1] [2]
Lösungsmittelnaphtha
(Erdöl), leichte
aromatische
EG: 265-199-0
CAS: 64742-95-6
Verzeichnis: 649-356-
00-4
2,5-10
R10
Xn; R65
Xi; R37
R66, R67
N; R51/53
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
[1] [2]
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe sind oder
welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Typ
Typ
67/548/EWG
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. Kein Erbrechen auslösen.
Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Augen sofort mit fließendem
Wasser mindestens 15 Minuten lang spülen und dabei die Augenlider geöffnet
halten. Sofort einen Arzt hinzuziehen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasser
reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel oder
Verdünner NICHT verwenden.
An die frische Luft bringen. Person warm und ruhig halten. Bei nicht vorhandener
oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch
ausgebildetes Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemein
Bei Auftreten von Symptomen oder bei allen Zweifelsfällen einen Arzt aufsuchen.
Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei
Bewußtlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
:
Hautkontakt
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verschlucken
Einatmen
Augenkontakt
:
:
:
:
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die Erste Hilfe leistende
Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 3/13
22-8-2012.










