Safety data sheet Article 15170124

FLAECHENGLAETTER PULVER
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett
vorzeigen. Person warm und ruhig halten. Kein Erbrechen auslösen.
Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen. Haut gründlich mit Seife und Wasser
reinigen oder zugelassenes Hautreinigungsmittel verwenden. Lösemittel oder
Verdünner NICHT verwenden.
Toxikologische Angaben (siehe Abschnitt 11)
Es sind keine Angaben über die Zubereitung vorhanden. Die Zubereitung ist gemäß Richtlinie 1999/45/EG und ihren
Änderungen nicht als gefährlich eingestuft.
Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt kann ein Entfetten der Haut verursachen, was zu einer
nichtallergischen Kontaktdermatitis und Absorption durch die Haut führen kann.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
Hautkontakt
Hinweise für den Arzt
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren größerer Mengen
sofort Giftspezialisten kontaktieren.
Verschlucken
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Besondere Behandlungen
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besondere Behandlung.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Empfohlen: alkoholbeständiger Schaum, CO
2
, Pulver, Sprühwasser.
Keinen Wasserstrahl verwenden.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
Gefahren, die von dem
Stoff oder der Mischung
ausgehen
Besondere
Schutzausrüstung bei der
Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
:
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Geeignete Löschmittel
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Ungeeignete Löschmittel
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle
Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
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Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch. Die Einwirkung der
Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden verursachen.
Dem Feuer ausgesetzte geschlossene Behälter mit Wasser kühlen. Löschwasser
nicht in Abflüsse oder Wasserwege gelangen lassen.
Ein geeignetes Atemschutzgerät kann erforderlich sein.
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Rauch, Stickoxide.
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
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22-8-2012.