Safety data sheet Article 15170124

FLAECHENGLAETTER PULVER
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
Mobilität
Nicht verfügbar.
:
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (K
OC
)
Nicht verfügbar.
:
12.6 Andere schädliche
Wirkungen
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
PBT
:
Nicht anwendbar.
P: Nicht verfügbar. B: Nicht verfügbar. T: Nicht verfügbar.
vPvB
:
Nicht anwendbar.
vP: Nicht verfügbar. vB: Nicht verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
:
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als
gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.
Gefährliche Abfälle
:
:
Entsorgungsmethoden
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die identifizierte Verwendung
in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im Expositionsszenario/Expositionsszenarien
hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Besondere
Vorsichtsmaßnahmen
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung oder Deponierung
sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar
ist.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter
und Auskleidungen können Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die
Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Beachtliche Rückstandsmengen des Abfallprodukts sollten nicht über den
Abwasserkanal entsorgt werden, sondern in einer geeigneten
Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Überschüsse und nicht zum
Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und
Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der Umweltschutzanforderungen
und Abfallbeseitigungsgesetze sowie den Anforderungen der örtlichen Behörden
erfolgen.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund, Ländern und Gemeinden zu beachten.
14.
ANGABEN ZUM TRANSPORT
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Nicht anwendbar.
Not applicable.
Not applicable.
Not applicable.
Nicht unterstellt.
Not regulated.
ADR/RID
IMDG
14.1 UN-Nummer
14.2 UN-
Versandbezeichnung
14.3
Transportgefahrenklassen
14.4
Verpackungsgruppe
Klasse
Unterklasse
-
-
Ausgabedatum/Überarbeitungsdatum
:
Seite: 8/10
22-8-2012.